Anlagevermögen

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Definition

In einem Unternehmen werden verschiedene Güter eingesetzt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und wachsen zu lassen. Diese Güter werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Anlagevermögen: Wirtschaftsgüter, die längerfristig im Betrieb eingesetzt werden und nicht verkauft oder weiterverarbeitet werden
  • Umlaufvermögen: Güter, die im Produktionsprozess weiterverarbeitet werden und sich schnell in Geld umwandeln lassen

Welche Vermögensgegenstände zählen zum Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen wird in drei Kategorien unterteilt:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Sachanlagen

Finanzanlagen

Patente, Lizenzen und der Firmenwert Gebäude, Grundstücke, Maschinen und technische Anlagen Anteile, Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Vermögensgegenstände können nicht angefasst werden, haben jedoch einen hohen Wert für das Unternehmen. (z.B. schützen Patente die technischen Errungenschaften eines Unternehmens vor Nachahmern)

Güter, die für den Betrieb notwendig und längerfristig genutzt werden. Ohne diese Sachanlagen wäre es schwierig, den Produktionsprozess aufrechtzuerhalten

Güter sind für den Betrieb notwendig und werden längerfristig genutzt. Diese Vermögensgegenstände werden längerfristig gehalten.

 

 

Anlagevermögen in der Bilanz

Das Anlagevermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite angegeben. Dort wird es zusammen mit dem Umlaufvermögen und dem Eigenkapital ausgewiesen. Nach § 266 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) müssen Unternehmen ihre Vermögensgegenstände nach dieser Aufteilung in der Bilanz ausweisen.

Fazit

Das Anlagevermögen ist ein wichtiger Bestandteil der Bilanz eines Unternehmens. Es umfasst alle Wirtschaftsgüter, die längerfristig im Betrieb eingesetzt werden und nicht verkauft oder weiterverarbeitet werden. Dazu gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Unternehmen sind verpflichtet, ihr Anlagevermögen in der Bilanz auszuweisen.

 

Im Anlagevermögen werden alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens aufgelistet, die längerfristig im Betrieb eingesetzt werden und nicht verkauft oder weiterverarbeitet werden. Die Güter des Anlagevermögens sind für die Ausstattung des Betriebs notwendig. Nach § 266 Abs. 2 wird das Anlagevermögen auf der Aktivseite einer Bilanz angegeben. Zum Anlagevermögen gehören die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen werden beispielsweise Patente und der Firmenwert gezählt. Zu den Sachanlagen gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen und technische Anlagen, die im Produktionsprozess des Unternehmens eingesetzt werden. Die Finanzanlagen setzten sich beispielsweise aus Anteilen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen zusammen. Dem Anlagevermögen steht das Umlaufvermögen gegenüber, wo beispielsweise liquide Mittel und Güter bilanziert werden, die im Produktionsprozess weiterverarbeitet werden.
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