Anteilseignerkontrolle

Börsenlexikon
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Was ist die Anteilseignerkontrolle?

Die Anteilseignerkontrolle erfolgt, wenn ein bestimmter Anteilseigner eine bedeutende Mehrheit an einem Kreditinstitut besitzt oder erwerben möchte. Die Anteilseignerkontrolle erfolgt durch die entsprechende Aufsichtsbehörde und ist im § 2 c des Kreditwesengesetzes geregelt. Die Aufsichtsbehörde kann den Erwerb einer bedeutenden Mehrheit innerhalb von 60 Arbeitstagen untersagen, wenn sie beispielsweise den Anteilseigner für unzuverlässig hält, durch das neue Beteiligungsgeflecht eine Kontrolle schwer möglich ist oder das betreffende Kreditinstitut seinen Sitz in ein Land legen könnte, welches sich einer Bankenaufsicht entzieht. Durch die Anteilseignerkontrolle soll die Zahlungsfähigkeit des Kreditinstituts gewährleistet werden und damit der Gläubigerschutz und die Funktionsfähigkeit der Bank verbessert bzw. garantiert werden. Anteilseigner sind verpflichtet, den Erwerb oder die Absicht zum Erwerb bedeutender Beteiligungen der entsprechenden Aufsichtsbehörde mitzuteilen und sich damit einer Anteilseignerkontrolle zu unterziehen.