Ausländische Fonds

Börsenlexikon
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Wie erfolgt die Besteuerung ausländischer Fonds?

Ausländische Fonds sind Fonds, deren Anteile von Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, ausgegeben werden. Das Investmentgesetz regelt die Behandlung ausländischer Vermögensgegenstände in den §§ 135 bis 140. Dabei wird noch feiner zwischen ausländischen und EG-Investmentanteilen unterschieden. Letztere sind solche, die von Mitgliedsstaaten der europäischen Union oder Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) ausgegeben werden. Wann die Ausgabe von ausländischen Investmentanteilen zulässig ist, regelt der § 136 InvG. Beispielsweise muss demnach der ausländische Fonds in seinem Heimatstaat einer öffentlichen Aufsicht unterliegen, welche auch bereit ist, mit deutschen Aufsichtsbehörden zusammen zu arbeiten. Auch muss der ausländische Fonds durch ein einheimisches Kreditinstitut oder eine einheimische fachlich geeignete Person repräsentiert werden und die Anteile des Fonds müssen von einer Depotbank verwahrt und überwacht werden. Auch ist der Betreiber ausländischer Fonds dazu verpflichtet, nach § 137 InvG ausführliche Verkaufsprospekte herauszugeben, die beispielsweise Informationen über die ausländische Kapitalanlagegesellschaft und über anfallende Kosten liefert. Der Vertrieb ausländischer Fonds darf nur erfolgen, wenn die deutsche Aufsichtsbehörde diesen nicht untersagt.