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Ausländische Quellensteuer

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Wann ist eine ausländische Quellensteuer zu zahlen?

Die Ausländische Quellensteuer ist eine Steuer, die im Ausland auf bestimmte Einkünfte erhoben wird. Dabei wird unter Quellensteuer immer eine Steuer verstanden, die direkt am Ursprung des Verdienstes erhoben wird. In Deutschland gilt die Abgeltungssteuer als Quellensteuer, welche direkt an den Einkünften aus dem Kapitalvermögen ansetzt. Eine ausländische Quellensteuer ist demnach eine Steuer, die direkt an der Quelle von bestimmten ausländischen Einnahmen erhoben wird. So können beispielsweise auch Einkünfte aus ausländischem Kapitalvermögen einer Quellensteuer unterliegen. Erhält ein Investor beispielsweise eine Dividende auf eine ausländische Aktie, kann diese Dividende direkt vom betreffenden Staat versteuert werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann der Anleger diese bereits gezahlten Steuern an die zu zahlenden Steuern in seinem Heimatland anrechnen lassen. Allerdings müssen sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern bestehen. Auch ist die Abzugsfähigkeit bezahlter ausländischer Steuern beschränkt. Näheres zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt § 34 c des Einkommenssteuergesetzes.