Bezugsfrist
Börsenlexikon
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Welchen Zeitraum hat die Bezugsfrist?
Die Bezugsfrist kennzeichnet eine Zeitspanne für die Ausübung des Bezugsrechts gem. § 186 (1) des AktG. Diese Bezugsfrist besteht aus einem Mindestzeitraum von zwei Wochen. Wird die Bezugsfrist nicht genutzt, verfallen die Bezugsrechte.