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Börsenauftrag

Börsenlexikon

Welche Daten müssen Börsenaufträge beinhalten?

Ein Börsenauftrag kann den Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird beinhalten. Börsenaufträge müssen für ihre Gültigkeit unter anderem folgende Angaben enthalten:
  • den Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke
  • die Wertpapierbezeichnung
  • mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe ( bestens, billigst, Stop-loss-Auftrag, Stop-buy-Auftrag),
  • die Auftragsgeltungsdauer
Ein Börsenauftrag wird vom Kunden an die Bank gestellt, um bestimmte Wertpapiere oder andere Börsen gehandelte Objekte zu kaufen oder zu verkaufen.
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