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Börsenordnung

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Wer genehmigt die Börsenordnung?

Unter der Börsenordnung versteht man die Satzung einer Börse, die vom Börsenrat jeder einzelnen Börse in Deutschland laut Börsengesetz erlassen wird. Die Börsenordnung soll die Aufgabenerfüllung der Börse unter Wahrung der Interessen des Publikums und des Handels sicherstellen. Demnach enthält die Börsenordnung insbesondere Bestimmungen über das Geschäft und die Organisation der Börse, zu den Handelsarten, sowie zur Kurs- und Umsatzveröffentlichung. In der Börsenordnung von Wertpapierbörsen müssen darüber hinaus die Bedeutung von Kurszusätzen sowie Informationen zur Abwicklung der Geschäfte niedergeschrieben sein. Die Börsenordnung muss von der zuständigen Börsenaufsichtsbehörde, meist das Wirtschaftsministerium des zuständigen Bundeslandes, genehmigt werden.