ebG (Kurszusatz) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: ebB (Kurszusatz) Nächster Begriff: EBIT
Ein Kurszusatz, der anzeigt, dass in einem Wertpapier Umsätze getätigt wurden, jedoch nur ein geringer Teil der zum notierten Kurs limitiereten Kaufaufträge ausgeführt werden konnte, was auf ein anhaltendes Überangebot an Kaufinteresse hinweist
Der Kurszusatz ebG steht für „ex besonderen Gewinnanteils“ und ist ein Hinweis, der im deutschen Börsenhandel im Rahmen der amtlichen Kursnotierung eingesetzt wird. Kurszusätze allgemein dienen dazu, den Marktteilnehmern zusätzliche Informationen über die Bedingungen eines Kurses zu liefern, wenn dieser unter besonderen Umständen zustande kommt.
Bedeutung von „ebG“
Mit dem Zusatz ebG wird angezeigt, dass der festgestellte Börsenkurs ohne einen besonderen Gewinnanteil notiert wird. Ein „besonderer Gewinnanteil“ kann beispielsweise eine zusätzliche Ausschüttung sein, die über die reguläre Dividende hinausgeht. Das bedeutet: Anleger, die das Wertpapier nach dem festgelegten Stichtag erwerben, haben keinen Anspruch mehr auf diesen Sonderertrag.
Damit erfüllt der Zusatz eine ähnliche Funktion wie ex Dividende (ex D), allerdings wird er nur dann verwendet, wenn es sich um außerordentliche, zusätzliche Gewinnbeteiligungen handelt, die nicht Teil der regulären Dividendenzahlung sind.
Hintergrund: Gewinnanteile und Sonderausschüttungen
Aktiengesellschaften können neben der ordentlichen Dividende auch besondere Gewinnanteile ausschütten. Gründe hierfür können sein:
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Ausschüttung aus außerordentlichen Gewinnen, z. B. durch den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen.
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Sonderdividenden bei besonders erfolgreichen Geschäftsjahren.
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Ausschüttung von Rücklagen oder Kapitalreserven.
In solchen Fällen muss der Börsenkurs angepasst werden, da der Anspruch auf diesen besonderen Gewinnanteil nicht mehr mit der Aktie verbunden ist, sobald der Stichtag überschritten ist.
Einordnung im System der Kurszusätze
An den deutschen Börsen gibt es eine Reihe von Kurszusätzen, die Anleger über den Status eines Wertpapiers informieren. Beispiele:
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ex D = ex Dividende (ohne Anspruch auf die reguläre Dividende)
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ex BR = ex Bezugsrecht (ohne Anspruch auf Bezugsrechte aus einer Kapitalerhöhung)
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ex BA = ex Berichtigungsaktien (nach Ausgabe von Gratisaktien oder Aktiensplit)
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ebB = ex besonderem Bezugsrecht
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ebG = ex besonderem Gewinnanteil
Damit kennzeichnet ebG eine spezielle Form des Dividendenabschlags, die nicht auf die reguläre Dividendenpolitik, sondern auf einen außerordentlichen Gewinnanteil zurückgeht.
Wirkung auf den Aktienkurs
Sobald eine Aktie „ex besonderem Gewinnanteil“ gehandelt wird, reduziert sich der Börsenkurs rechnerisch um den Wert dieses Sonderertrags.
Beispiel:
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Aktie notiert vor Ausschüttung bei 100 €.
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Reguläre Dividende: 3 €.
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Besonderer Gewinnanteil: 2 €.
Am ersten Handelstag „ex D, ebG“ wird der Kurs rechnerisch um 5 € reduziert und notiert bei etwa 95 €.
Das bedeutet für Investoren:
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Aktionäre, die die Aktie vor dem Stichtag halten, erhalten die Dividende und den besonderen Gewinnanteil.
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Käufer nach dem Stichtag erhalten nur noch die Aktie selbst, nicht aber die Sonderausschüttung.
Bedeutung für Anleger
Der Zusatz ebG ist für Investoren wichtig, da er signalisiert:
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Ein Kursrückgang resultiert nicht aus einer Marktschwäche, sondern aus der Abtrennung eines Sonderertrags.
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Die Aktie wird ab diesem Zeitpunkt ohne Anspruch auf den besonderen Gewinnanteil gehandelt.
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Vergleiche von Kursen vor und nach der Ausschüttung müssen unter Berücksichtigung des Zusatzes erfolgen.
Fazit
Der Kurszusatz ebG („ex besonderem Gewinnanteil“) kennzeichnet, dass eine Aktie ohne Anspruch auf eine außerordentliche Gewinnausschüttung gehandelt wird. Er dient der Transparenz im Börsenhandel und verhindert Missverständnisse, wenn der Kurs einer Aktie nach einer Sonderausschüttung sinkt. Für Anleger ist er ein Hinweis, dass der beobachtete Kursrückgang technisch bedingt ist und nicht aus einer Verschlechterung der Unternehmensbewertung resultiert.