Fehlbetrag

Börsenlexikon

Was lässt sich aus dem Fehlbetrag aus der Gewinn- und Verlust Rechnung eines Unternehmens ableiten?

Wenn die Aufwendungen eines Geschäftsjahres höher sind als die Erträge, entsteht ein Jahresfehlbetrag. Dieser ergibt sich als Differenz zwischen beiden Größen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Jahresüberschuss um den Fall, dass die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Ein Jahresfehlbetrag signalisiert, dass das Unternehmen im betreffenden Jahr keine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ausüben konnte.

Ableitung des Fehlbetrages aus der Bilanz

Obwohl der Jahresfehlbetrag das Ergebnis der GuV ist, wird er auch in der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Dort erscheint er mit einem negativen Vorzeichen und zeigt somit an, dass sich das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr verringert hat.

Jahresfehlbetrag ausgleichen

Sollte die Erfolgsrechnung einen Jahresfehlbetrag ausweisen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diesen auszugleichen und gegebenenfalls sogar Ausschüttungen vorzunehmen.

Zwei Möglichkeiten bieten sich hierbei an:

  • Ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr kann angerechnet werden, sofern dieser vorhanden ist. Dieser entsteht, wenn der Jahresüberschuss des Vorjahres nicht durch Ausschüttungen oder die Einstellung in Rücklagen aufgebraucht wurde.
  • Rücklagen können aufgelöst werden, um beispielsweise einen Jahresfehlbetrag auszugleichen. Ein Unternehmen bildet Rücklagen aus seinen Gewinnen als Reserve. Es gibt dabei gesetzlich und satzungsmäßig vorgeschriebene sowie freiwillige Rücklagen. Auch diese werden in der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen.

Der Fehlbetrag ergibt sich aus der Gewinn- und Verlust Rechnung (GuV) eines Unternehmens. Die GuV gehört zu den wichtigsten Teilen der Jahresabschlussrechnung. Darin werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und somit der unternehmerische Erfolg bewertet. Regeln zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Handelsgesetzbuch aufzufinden. Wird eine GuV nach IAS aufgestellt, sind die entsprechenden Regeln zu beachten. Wenn die Aufwendungen die Erträge in einer Geschäftsperiode überschreiten, wird von einem Fehlbetrag gesprochen. Der Fehlbetrag stellt also den negativen Gewinn bzw. den Verlust eines Unternehmens in einer Geschäftsperiode dar. Aus ihm lässt sich auch der Cash Flow eines Unternehmens ableiten. Dazu werden zum Fehlbetrag einfach die Abschreibungen addiert und eventuelle Zuschreibungen subtrahiert. Außerdem müssen noch die Rückstellungen berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Rückstellungen werden auf den Fehlbetrag addiert, während Verminderungen subtrahiert werden.

 

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