Fehlbetrag Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Federal Funds Rate Nächster Begriff: Feindliche Übernahme
Ein negativer Saldo oder eine Differenz, bei der Ausgaben oder Verbindlichkeiten die verfügbaren Mittel oder Einnahmen übersteigen
Ein Fehlbetrag bezeichnet in der Finanzwirtschaft und im Rechnungswesen eine Situation, in der Ausgaben, Aufwendungen oder Abflüsse die entsprechenden Einnahmen, Erträge oder Zuflüsse übersteigen. Er stellt somit eine negative Differenz zwischen Soll und Haben bzw. Aufwand und Ertrag dar und ist ein Indikator für ein finanzielles Ungleichgewicht. Fehlbeträge können sowohl in der unternehmerischen Buchführung als auch in öffentlichen Haushalten oder bei privaten Haushalten auftreten und geben in der Regel Anlass zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Steuerung.
Fehlbetrag im handelsrechtlichen Kontext
Im Rahmen der doppelten Buchführung tritt ein Fehlbetrag insbesondere in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zutage. Dort wird ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen, wenn die Summe der Aufwendungen die Summe der Erträge übersteigt. Der Fehlbetrag ist in diesem Fall gleichbedeutend mit einem Jahresverlust. In der Bilanz wirkt sich dieser Jahresfehlbetrag auf das Eigenkapital aus: Er reduziert den Bilanzgewinn oder erhöht einen bereits bestehenden Bilanzverlust.
In der Bilanzgliederung nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) wird ein Fehlbetrag auf der Passivseite unter dem Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen, wenn das Eigenkapital durch Verluste vollständig aufgezehrt wurde. In einem solchen Fall spricht man von Überschuldung.
Beispielhafte Buchung:
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Bei einem Jahresfehlbetrag von 100.000 Euro wird das Eigenkapitalkonto entsprechend reduziert.
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Falls das Eigenkapital zuvor nur 80.000 Euro betrug, ergibt sich ein nicht gedeckter Fehlbetrag von 20.000 Euro.
Ein solcher Zustand kann auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hindeuten und hat potenzielle Konsequenzen für Kreditwürdigkeit, Fortführungsprognose und Sanierungsmaßnahmen.
Fehlbetrag in öffentlichen Haushalten
Auch in der öffentlichen Finanzwirtschaft ist der Begriff des Fehlbetrags von großer Bedeutung. In Haushaltsplänen von Gebietskörperschaften (z. B. Kommunen, Bundesländer, Bund) tritt ein Fehlbetrag dann auf, wenn die laufenden Ausgaben höher sind als die laufenden Einnahmen. In der Kameralistik – dem traditionellen System der öffentlichen Haushaltsführung – wird dies als Haushaltsfehlbetrag bezeichnet.
Im Rahmen der Doppik (doppelte Buchführung in Konten), die zunehmend im öffentlichen Sektor Anwendung findet, entsteht ein ordentlicher Fehlbetrag, wenn der ordentliche Aufwand die ordentlichen Erträge übersteigt. Daneben gibt es auch außerordentliche Fehlbeträge, die auf nicht regelmäßige, einmalige Ereignisse zurückzuführen sind (z. B. Abschreibungen auf Sondervermögen oder Katastrophenaufwendungen).
Ein struktureller Fehlbetrag über mehrere Jahre hinweg wird oft als Indikator für mangelnde Haushaltsdisziplin angesehen und kann zu Eingriffen durch Aufsichtsbehörden führen, etwa im Rahmen von Haushaltssicherungsmaßnahmen oder Konsolidierungsprogrammen. Auch im europäischen Kontext ist der Umgang mit Fehlbeträgen relevant, etwa im Rahmen der Stabilitäts- und Wachstumspakte.
Fehlbetrag bei Unternehmen in der Insolvenz
Kommt es bei Unternehmen zu erheblichen Fehlbeträgen, die sich über einen längeren Zeitraum kumulieren, kann dies ein Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sein. In Deutschland sind dies zwei der drei gesetzlich definierten Insolvenzgründe gemäß § 17–19 InsO (Insolvenzordnung). Ein nicht gedeckter Fehlbetrag bei negativem Eigenkapital kann dann zur Insolvenzantragspflicht führen, insbesondere wenn keine positive Fortführungsprognose mehr gegeben ist.
Die Liquiditätslage muss im Zusammenhang mit dem Fehlbetrag analysiert werden: Ein rein bilanzieller Verlust ohne unmittelbare Liquiditätsprobleme kann unter Umständen durch Eigenkapitalzufuhr oder Restrukturierung überbrückt werden. Ein anhaltender Fehlbetrag in Kombination mit Liquiditätsengpässen weist jedoch auf eine ernsthafte Unternehmenskrise hin.
Ursachen und Analyse von Fehlbeträgen
Fehlbeträge können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, je nach institutionellem Rahmen. Mögliche Ursachen sind unter anderem:
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Umsatzrückgänge oder Nachfrageschwäche,
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Kostensteigerungen, etwa durch gestiegene Rohstoffpreise, Löhne oder Energiekosten,
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Fehlkalkulationen in der Preisgestaltung oder Projektplanung,
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Unwirtschaftliche Strukturen, ineffiziente Prozesse oder veraltete Technologien,
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Einmaleffekte wie Sonderabschreibungen oder Rückstellungen,
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Externe Schocks, z. B. durch wirtschaftliche Krisen, Naturkatastrophen oder politische Ereignisse.
Die Analyse eines Fehlbetrags erfolgt in der Regel mithilfe der Kennzahlenanalyse, der Kostenrechnung sowie der Cashflow-Rechnung. Ziel ist es, die Ursachen zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten. Dazu zählen etwa Kostensenkungsprogramme, Restrukturierungen, Einnahmesteigerungen oder Kapitalmaßnahmen.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Deckung
Ein Fehlbetrag muss nicht zwangsläufig existenzbedrohend sein, erfordert jedoch in den meisten Fällen eine aktive finanzielle Steuerung. Zu den gängigen Maßnahmen zählen:
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Ergebnisverbesserungsmaßnahmen: Reduzierung des Aufwands oder Erhöhung der Erträge, z. B. durch Effizienzprogramme oder Preisanpassungen.
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Deckung durch Rücklagen: Entnahme aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen zur Verlustabdeckung.
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Kapitalzufuhr: Eigenkapitalerhöhung durch Gesellschafter oder neue Investoren.
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Haushaltskonsolidierung: Im öffentlichen Sektor durch Sparmaßnahmen, Priorisierung von Ausgaben oder Steuererhöhungen.
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Verkauf von Vermögenswerten: Liquiditätsbeschaffung durch Desinvestitionen.
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Restrukturierung und Sanierung: Strategische Neuausrichtung zur langfristigen Verbesserung der Ertragssituation.
Abgrenzung zu anderen Begriffen
Der Begriff „Fehlbetrag“ ist vom Defizit zu unterscheiden, obwohl beide Begriffe oft synonym verwendet werden. In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache bezeichnet ein Fehlbetrag typischerweise eine buchhalterisch festgestellte Unterdeckung, während ein Defizit eher im ökonomischen oder politischen Kontext verwendet wird – etwa beim Haushaltsdefizit eines Staates.
Ebenfalls zu unterscheiden ist der Fehlbetrag vom Liquiditätsengpass, der die Zahlungsfähigkeit betrifft. Ein Unternehmen kann einen bilanziellen Fehlbetrag ausweisen und dennoch über ausreichende Liquidität verfügen – etwa durch Finanzierungsmaßnahmen oder stille Reserven.
Fazit
Ein Fehlbetrag ist ein zentrales Warnsignal in der finanziellen Steuerung von Unternehmen, öffentlichen Haushalten und anderen wirtschaftlichen Einheiten. Er signalisiert, dass Ausgaben oder Aufwendungen nicht durch entsprechende Einnahmen oder Erträge gedeckt sind. Die Ursachen können vielfältig sein, ebenso wie die Reaktionsmöglichkeiten. Die rechtzeitige Identifikation und Analyse eines Fehlbetrags ist entscheidend, um Gegenmaßnahmen einleiten und die wirtschaftliche Stabilität wiederherstellen zu können. In der Rechnungslegung beeinflusst der Fehlbetrag das Eigenkapital und stellt in manchen Fällen einen bilanzrechtlich relevanten Verlust dar, der auch insolvenzrechtliche Konsequenzen haben kann.