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Free Lunch

Börsenlexikon
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Wie wird ein risikoloser Arbitragegewinn an der Börse bezeichnet?

Als Free Lunch wird an den Börsen ein risikoloser Gewinn bei einer Anlage bezeichnet. Unter normalen Umständen gibt es aber keine Gewinne, ohne dass dabei ein Risiko eingegangen werden muss. Ein Free Lunch erscheint höchstens möglich, wenn ein Investor Preisunterschiede auf gleiche Waren ausnutzt und dadurch einen risikolosen Arbitragegewinn generiert. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Aktie an zwei verschiedenen Börsenplätzen gehandelt wird und der Preis der Aktie, trotz Berücksichtigung eventuell anfallender Wechselkurse, unterschiedlich ist. Diesen Umstand würde der Arbitrageur ausnutzen und die Aktie am günstigeren Markt zu kaufen, um sie zeitgleich am teureren Markt wieder zu verkaufen. Solche Preisunterschiede sind oftmals nur sehr gering und treten nur für sehr kurze Zeit auf. Die Arbitrageur macht sich also unvollständige Informationen zu Nutze, genießt dafür ein Free Lunch und gleicht damit die Preise wieder aus.