Halbjahresbericht

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Was enthält der Halbjahresbericht?

Kapitalanlagegesellschaften müssen für ihre Investmentfonds neben einem Jahresbericht auch einen Halbjahresbericht veröffentlichen. Nach § 45 des Investmentgesetzes (InvG) muss der Halbjahresbericht in der Mitte des Geschäftsjahres erstellt werden und spätestens zwei Monate nach dem Stichtag im Bundesanzeiger publik gemacht werden. Auch muss dieser den Anlegern in geeigneter Form zugänglich sein. Stellen in denen der Halbjahresbericht veröffentlicht wird, müssen im Verkaufsprospekt des Fonds benannt werden. In einem Halbjahresbericht gehören nach § 44 InvG eine Aufstellung der Vermögensgegenstände und eventueller Verbindlichkeiten, die eingegangen worden sind. Zu den Vermögensgegenständen gehören beispielsweise Wertpapiere, verbriefte Geldmarktinstrumente und Schuldscheindarlehen. Für jeden Vermögenswert muss der Anteil am Gesamtvermögen des Fonds angegeben werden. Auch müssen in einem Halbjahresbericht getätigte Käufe aufgezählt werden. Durch den Halbjahresbericht sollen die Kapitalgeber über die finanzielle Situation des Fonds umfassend informiert werden.