LIFO (Last In – First Out) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: FIFO (First In – First Out) Nächster Begriff: Auszahlplan

Eine Methode der Bestandsbewertung, bei der die zuletzt eingekauften Vermögenswerte als erste verkauft oder verwendet gelten

LIFO (Last In – First Out) ist ein anerkanntes Verbrauchsfolgeverfahren im Rechnungswesen und der Lagerwirtschaft, das davon ausgeht, dass die zuletzt beschafften oder produzierten Vermögensgegenstände als erste verbraucht oder veräußert werden. Der Begriff „Last In – First Out“ bedeutet wörtlich übersetzt: „Zuletzt hinein – zuerst hinaus“. Dieses Verfahren dient insbesondere der Bewertung von Vorräten sowie der Zuordnung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei gleichartigen Wirtschaftsgütern.

Während LIFO in der physischen Lagerhaltung nur in speziellen Fällen sinnvoll ist, hat es vor allem bewertungstechnische Bedeutung in der Buchhaltung und im Steuerrecht. In Deutschland ist LIFO handelsrechtlich seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 nicht mehr zulässig, steuerlich hingegen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt.

Grundprinzip des LIFO-Verfahrens

Beim LIFO-Verfahren wird unterstellt, dass die zuletzt eingegangenen Bestände zuerst entnommen werden. Damit verbleiben die ältesten Bestände am Ende einer Periode im Lager und werden in der Bilanz ausgewiesen. Der Materialverbrauch oder Warenabgang wird hingegen mit den aktuellen, zuletzt gezahlten Anschaffungskosten bewertet.

Beispiel (vereinfachte Darstellung):

Ein Unternehmen kauft im Verlauf eines Monats drei Lieferungen desselben Produkts:

  1. 100 Stück à 10 €

  2. 100 Stück à 12 €

  3. 100 Stück à 14 €

Wenn nun 150 Stück verbraucht oder verkauft werden, gilt beim LIFO-Verfahren:

  • Die 100 Stück à 14 € werden als erste entnommen

  • Zusätzlich 50 Stück à 12 €

Im Lager verbleiben dann:

  • 50 Stück à 12 €

  • 100 Stück à 10 €

Der Lagerwert ergibt sich aus diesen älteren, günstigeren Einstandspreisen.

Anwendung in Rechnungswesen und Steuerrecht

Handelsrechtlich (nach HGB) war LIFO bis zur Einführung des BilMoG zulässig. Seit dem BilMoG (2009) ist § 256 HGB so formuliert, dass nur noch FIFO oder eine Durchschnittsbewertung anerkannt wird. Das bedeutet, dass LIFO nicht mehr für die handelsrechtliche Jahresbilanz zulässig ist.

Steuerlich (nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) ist das LIFO-Verfahren weiterhin erlaubt – und zwar sowohl in der Permanentmethode (laufende Bewertung) als auch in der Periodenmethode (bewertet am Periodenende). Voraussetzung ist jedoch, dass das Verfahren konsequent angewendet wird und die Lagerführung eine solche Verbrauchsfolge zulässt.

Wird LIFO steuerlich angewendet, darf es handelsrechtlich nicht einfach ignoriert werden. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist ein abweichender steuerlicher Ansatz nur zulässig, wenn das steuerliche LIFO-Verfahren durch einen entsprechenden steuerlichen Bewertungswahlrechtsantrag dokumentiert und dauerhaft beibehalten wird.

Vorteile des LIFO-Verfahrens

  1. Zeitnahe Kostenabbildung: Da bei LIFO die letzten (aktuellen) Preise den Verbrauchskosten zugrunde gelegt werden, entspricht die Kostenrechnung besser den aktuellen Marktpreisen.

  2. Steuerliche Vorteile bei Inflation: In Zeiten steigender Preise führt LIFO zu einem höheren Material- oder Warenaufwand und damit zu einem niedrigeren Gewinn – was die Steuerlast reduziert.

  3. Glättung von Gewinnen: Preisschwankungen wirken sich durch die konstante Bewertung der Lagerbestände weniger stark auf den Periodengewinn aus.

Nachteile des LIFO-Verfahrens

  1. Veraltete Lagerwerte: Die ältesten Preise verbleiben in der Bilanz, wodurch der Lagerwert unter Umständen erheblich vom tatsächlichen Marktwert abweicht.

  2. Nicht realitätsnahe Annahme: In vielen Unternehmen (z. B. Lebensmittel, Pharmazie) ist die tatsächliche physische Entnahme nach LIFO nicht praktikabel.

  3. Nicht erlaubt nach IFRS: Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 2.25) verbieten das LIFO-Verfahren. Unternehmen mit IFRS-Abschluss müssen auf FIFO oder Durchschnittsmethoden zurückgreifen.

  4. Komplexere Buchführung: Eine saubere Trennung der LIFO-Schichten und die dauerhafte Nachverfolgung der Lagerbestände erfordern eine präzise Lagerbuchführung.

Bedeutung in der Lagerwirtschaft

In der physischen Lagerhaltung findet das LIFO-Prinzip nur begrenzt Anwendung. Es wird meist dort genutzt, wo die Lagerstruktur eine stapelartige Einlagerung bedingt, z. B. bei der Lagerung von Baustoffen, Metallen oder Schüttgütern, bei denen die Entnahme von oben oder vorn erfolgt und die älteren Chargen hinten oder unten verbleiben.

LIFO im internationalen Vergleich

  • Deutschland: Steuerlich erlaubt, handelsrechtlich unzulässig (seit 2009), erfordert Dokumentation und Durchgängigkeit.

  • IFRS / IAS 2: LIFO ist ausdrücklich nicht zulässig.

  • USA (US-GAAP): LIFO ist erlaubt und wird häufig angewendet, insbesondere zur Steueroptimierung.

  • Andere Länder: In vielen nationalen Rechnungslegungssystemen ist LIFO untersagt oder stark eingeschränkt.

Abgrenzung zu anderen Verbrauchsfolgeverfahren

Verfahren Bewertungsannahme Lagerwert bei Inflation
FIFO Zuerst angeschaffte Güter = zuerst verbraucht Hoch
LIFO Zuletzt angeschaffte Güter = zuerst verbraucht Niedrig
Durchschnitt Durchschnitt aller Anschaffungskosten Mittel
Einzelbewertung Konkrete Zuordnung der Anschaffungskosten Realistisch

Fazit

Das LIFO-Verfahren ist eine bewertungstechnische Methode, bei der die zuletzt eingegangenen Bestände als zuerst verbraucht gelten. Es dient insbesondere der realitätsnahen Abbildung von Aufwand und Gewinn in Zeiten von Preisveränderungen, ist jedoch bilanziell und steuerlich nicht uneingeschränkt einsetzbar. In Deutschland ist LIFO seit dem BilMoG handelsrechtlich unzulässig, aber steuerlich weiterhin erlaubt, sofern es ordnungsgemäß dokumentiert und dauerhaft angewendet wird. Aufgrund der Bewertungslogik eignet sich LIFO vor allem für Unternehmen mit konstanten Preissteigerungen und hoher Bedeutung der Kostenrechnung – nicht jedoch für alle Branchen oder internationale Abschlüsse.