Mindestkapital

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Wie hoch ist das Mindestkapital bei einer Aktiengesellschaft?

Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ein sogenanntes Mindestkapital von den Anteilsinhabern zu leisten. Bei diesem Mindestkapital handelt es sich um die, mindestens zu erbringende Summe an Eigenkapital. Die Höhe dieser Summe wird vom Gesetzgeber, je nach Art der Kapitalgesellschaft, vorgeschrieben. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind mindestens 25.000 € und für eine Aktiengesellschaft 50.000 € vorgeschrieben. Seit das GmbH Recht modernisiert wurde, ist es für Unternehmergesellschaften (§ 5a GmbHG) möglich, auch mit einem Mindestkapital von 1 € eine GmbH zu gründen. Für andere Unternehmensformen, wie zum Beispiel die Offenen Handelsgesellschaften oder die Kommanditgesellschaften, ist gesetzlich kein Mindestkapital vorgeschrieben. Unter dem Begriff Mindestkapital kann manchmal auch die Mindesteigenkapitalanforderung für Banken verstanden werden, die nach Basel II geregelt werden.