National Industrial Recovery Act (NIRA, 1933) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Wagner Act (1935) Nächster Begriff: National Labor Relations Board (NLRB)
Ein US-amerikanisches Gesetz von 1933, das während der Großen Depression verabschiedet wurde, um Industrie und Handel durch branchenweite Verhaltenskodizes zu regulieren, faire Wettbewerbspraktiken zu fördern und Arbeitnehmern das Recht auf Gewerkschaftsorganisation zu gewähren, bevor es 1935 vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurde
Der National Industrial Recovery Act (NIRA) von 1933 war ein zentrales Gesetzesvorhaben im Rahmen des New Deal-Programms von Präsident Franklin D. Roosevelt zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise während der Großen Depression. Ziel des Gesetzes war es, die angeschlagene US-Wirtschaft durch koordinierte Maßnahmen in Industrie, Handel und Arbeit zu stabilisieren und neu zu organisieren. Der NIRA stellte einen der frühesten Versuche dar, staatlich gesteuerte Wirtschaftsplanung in einer marktwirtschaftlich geprägten Ordnung zu verankern. Er wurde am 16. Juni 1933 verabschiedet, aber bereits im Jahr 1935 vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten für verfassungswidrig erklärt.
Politischer und wirtschaftlicher Hintergrund
Die Verabschiedung des National Industrial Recovery Act erfolgte vor dem Hintergrund einer tiefgreifenden Wirtschaftskrise. Die USA litten unter:
-
massivem Produktionsrückgang,
-
drastischer Arbeitslosigkeit (über 20 % der Erwerbstätigen),
-
Preisverfall in Industrie und Landwirtschaft,
-
sinkender Kaufkraft und allgemeiner Nachfragelähmung.
Die herkömmlichen marktwirtschaftlichen Mechanismen hatten versagt, weshalb Roosevelt im Rahmen seines New Deal staatliches Eingreifen in zuvor wenig regulierte Wirtschaftsbereiche forcierte. Der NIRA war ein zentrales Element dieser Strategie und zielte auf eine koordinierte Wirtschaftserholung durch Kooperation zwischen Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Aufbau und Inhalt des Gesetzes
Der NIRA gliederte sich in zwei Haupttitel, die jeweils unterschiedliche, aber komplementäre Zielsetzungen verfolgten.
Titel I: Industriepolitische Steuerung („Codes of Fair Competition“)
Titel I ermächtigte die Bundesregierung, gemeinsam mit Unternehmen und Branchen sogenannte „Codes of Fair Competition“ zu entwickeln. Diese branchenspezifischen Verhaltenskodizes sollten:
-
Preiskämpfe unterbinden,
-
Mindestlöhne festlegen,
-
Arbeitszeiten begrenzen (zur Umverteilung der Beschäftigung),
-
Produktionsquoten koordinieren, um Überproduktion zu vermeiden,
-
faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Die Umsetzung dieser Kodizes erfolgte durch die eigens eingerichtete National Recovery Administration (NRA), die als zentrale Steuerungsbehörde fungierte. Unternehmen, die sich diesen Regeln freiwillig unterwarfen, durften das NRA-Logo – einen blauen Adler mit dem Motto „We Do Our Part“ – öffentlich zeigen, was als patriotischer Akt galt und positive PR bedeutete.
Titel II: Öffentliche Arbeitsprogramme
Der zweite Teil des Gesetzes befasste sich mit staatlichen Investitionen in Infrastruktur und Beschäftigungsförderung. Dafür wurde die Public Works Administration (PWA) unter Leitung von Harold L. Ickes ins Leben gerufen. Die PWA finanzierte große öffentliche Bauprojekte wie:
-
den Bau von Dämmen, Brücken und Straßen,
-
öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Gerichte,
-
Strom- und Wasserversorgungseinrichtungen.
Ziel war es, Arbeitsplätze zu schaffen, die Nachfrage anzukurbeln und langfristig die Infrastruktur zu verbessern.
Arbeitsrechtliche Bedeutung
Der NIRA enthielt eine frühe, wenn auch vage formulierte, rechtliche Anerkennung der kollektiven Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere in § 7(a). Diese Bestimmung garantierte:
-
das Recht der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisation,
-
das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen,
-
Schutz vor Repressalien durch Arbeitgeber wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten.
Wortlaut von § 7(a) (sinngemäß übersetzt):
„Arbeitnehmer haben das Recht, sich frei zu organisieren und durch Vertreter ihrer Wahl Tarifverhandlungen zu führen, ohne Einmischung, Zurückhaltung oder Zwang durch Arbeitgeber.“
Diese Regelung führte zu einem rasanten Anstieg gewerkschaftlicher Aktivitäten, wurde jedoch aufgrund ihrer Unbestimmtheit oft von Arbeitgebern ignoriert oder unterlaufen. Viele Arbeitskonflikte blieben ungelöst, da Durchsetzungsmechanismen fehlten. Dennoch war § 7(a) eine wichtige ideologische Vorstufe zum späteren Wagner Act (1935), der diese Rechte klarer und rechtsverbindlicher ausgestaltete.
Kritik und Probleme bei der Umsetzung
Trotz seiner innovativen Ansätze stieß der NIRA bald auf erhebliche praktische und rechtliche Probleme:
-
Komplexität und Bürokratie:
Die Vielzahl an branchenspezifischen Kodizes führte zu organisatorischer Überlastung. Innerhalb eines Jahres wurden über 500 Kodizes entwickelt, deren Inhalte teilweise widersprüchlich oder schlecht abgestimmt waren. -
Dominanz großer Unternehmen:
Die Kodizerstellung erfolgte oft unter erheblichem Einfluss der Großindustrie. Kleine und mittlere Unternehmen sahen sich benachteiligt, da die Wettbewerbsbedingungen oft zugunsten etablierter Marktakteure gestaltet wurden. -
Unklare Rechtslage:
Viele der Vorgaben hatten freiwilligen Charakter oder wurden von Gerichten als unverbindlich eingestuft. Dies schwächte die Akzeptanz und Durchsetzungskraft des Systems erheblich. -
Geringe Effekte auf die wirtschaftliche Gesamterholung:
Die kurzfristigen Erfolge bei Beschäftigung und Produktion konnten die strukturellen Probleme der US-Wirtschaft nicht nachhaltig lösen.
Verfassungsrechtliche Aufhebung
Am 27. Mai 1935 erklärte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Entscheidung „Schechter Poultry Corp. v. United States“ den NIRA für verfassungswidrig. Die Begründung lautete:
-
Der Kongress habe seine gesetzgeberische Kompetenz überschritten, indem er zu viel Macht an die Exekutive (NRA) delegiert habe.
-
Die Regulierung der lokalen Wirtschaftstätigkeit (z. B. von Geflügelhändlern) überschreite die Befugnisse des Bundes im Bereich des interstaatlichen Handels (Commerce Clause).
Diese Entscheidung bedeutete das formelle Ende des NIRA, sowohl für die NRA als auch für § 7(a). Die Aufhebung war ein Rückschlag für den New Deal, führte jedoch zur Entwicklung robusterer Nachfolgegesetze, darunter:
-
der Wagner Act (NLRA) von 1935 zur Regelung kollektiver Arbeitsrechte,
-
die Fortsetzung öffentlicher Bauprojekte durch andere Programme wie die Works Progress Administration (WPA).
Fazit
Der National Industrial Recovery Act (1933) war ein ambitionierter, aber letztlich kurzlebiger Versuch, die US-Wirtschaft durch staatlich koordinierte Selbstregulierung von Industrie und Arbeitsbeziehungen zu stabilisieren. Trotz seiner juristischen Aufhebung hatte das Gesetz eine nachhaltige Wirkung auf die arbeitsrechtliche und wirtschaftspolitische Entwicklung der Vereinigten Staaten. Es stellte erstmals die Rechte der Arbeitnehmer auf gewerkschaftliche Organisation in ein gesetzliches Licht und bereitete den Boden für spätere, rechtsverbindliche Regelungen wie den Wagner Act. Auch wenn der NIRA in seiner konkreten Ausgestaltung scheiterte, gilt er als bedeutender Impulsgeber für die Institutionalisierung kollektiver Arbeitsbeziehungen und den modernen Interventionsstaat.