Optionsrecht

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Das Optionsrecht ist das in den Optionsbedingungen verankerte Recht eines jeden Optionsbesitzers, zu einer festgelegten Zeit (Zeitraum) Zeit, zu einem bestimmten Preis eine Option auf einen Basiswert zu kaufen (CALL) oder zu verkaufen (PUT). Der Käufer der Option kann dieses Optionsrecht ausüben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Nach Ablauf der Optionsfrist verfällt das Optionsrecht.
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