Spitzen

Börsenlexikon
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Was versteht man an der Börse unter Spitzen?

Wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt, dann werden die Altaktionäre in der Regel mit Bezugsrechten ausgestattet, damit sie im Rahmen des Bezugsverhältnisses neue Aktien aus der Kapitalerhöhung zeichnen können, um einer Verwässerung ihres Anteils entgegen zu wirken. Dabei kann es zur Entstehung von Spitzen kommen, wenn die Anzahl der erhaltenen Bezugsrechte sich nicht durch das Bezugsrechtsverhältnis teilen lässt. So kann ein Aktionär mit 5 Aktien bei einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 3:1 nur 3 seiner Bezugsrechte nutzen, um eine neue Aktie zu erwerben, die beiden übrigen Bezugsrechte bilden die Spitzen. Im Rahmen des Bezugsrechtshandels kann der Aktionär dann entscheiden, ob er ein weiteres Bezugsrecht aus den freien Spitzen anderer Altaktionäre erwirbt, um insgesamt Anspruch auf 2 neue Aktien zu haben, oder ob er seine 2 überschüssigen Bezugsrechts-Spitzen verkauft.