Teilschutzzertifikate

Börsenlexikon

Welche Finanzprodukte können als Teilschutzzertifikate angesehen werden?

Als Teilschutzzertifikate werden strukturierte Finanzprodukte bezeichnet, mit denen bei positiven Kursbewegungen profitiert wird, während gleichzeitig das eingesetzte Kapital gegen negative Entwicklungen aber teilweise abgesichert wird. Dies ist beispielsweise bei Airbag-, Bonus- oder Discountzertifikaten der Fall. Beim Airbagzertifikat wird vom Emittenten eine Untergrenze bzw. ein Pufferwert festgeschrieben. Fällt der zugrunde liegende Basiswert zwischen Startpreis und Pufferwert, bekommt der Käufer dieser Teilschutzzertifikate seinen vollen Kapitaleinsatz zum Laufzeitende zurückbezahlt. Fällt der Kurs allerdings stärker, wird auch beim Airbagzertifikat ein Verlust erlitten. Dieser ist aber, außer im Falle des vollständigen Wertverlustes des Basiswertes, immer geringer als der Verlust, der beim Direktinvestment entstanden wäre. Auf Grund des eingerichteten Risikopuffers wird der Emittent dieser Teilschutzzertifikate eine Partizipationsrate auf positive Kursverläufe festlegen, die unter 100 % liegt. Auch das Bonuszertifikat bietet dem Investor einen teilweisen Schutz des eingesetzten Kapitals. Der Emittent legt dazu einen Bonusbetrag und eine Kursschwelle fest. Die Kursschwelle wird unter dem Wert des Basisobjektes zum Emissionszeitpunkt liegen, der Bonusbetrag darüber. Wenn während der gesamten Laufzeit vom Bonuszertifikat die Kursschwelle niemals unterschritten wurde und der Basiswert am Ende der Laufzeit im Korridor zwischen Kurs- und Bonusschwelle liegt, bekommt der Käufer dieser Teilschutzzertifikate den Bonusbetrag ausbezahlt. Liegt der Wert des Basisobjektes am Laufzeitende über dem Bonusbetrag, erhält der Anleger den jeweiligen Betrag am Laufzeitende ausbezahlt. Wird die Kursschwelle einmal während der gesamten Laufzeit unterschritten, verfällt die Bonuskonstruktion dieser Teilschutzzertifikate und der Anleger bekommt den Wert des Basisobjektes zum Laufzeitende ausbezahlt. Beim Discountzertifikat erhält der Anleger einen Discount oder Preisnachlass auf den aktuellen Wert des Basisobjektes. Auch dadurch wird das eingesetzte Kapital teilweise geschützt. Schließlich können, je nach Höhe vom Discount, auch Verluste eintreten und die Käufer dieser Teilschutzzertifikate erzielen einen kleinen Gewinn oder zumindest keinen Verlust. Für diesen Schutz muss der Käufer eine Obergrenze bzw. Cap akzeptieren. Von allen Kurssteigerungen über den Cap hinaus profitiert der Käufer dieser Teilschutzzertifikate nicht mehr. Die Käufer der Teilschutzzertifikate genießen also einen partiellen Schutz ihres eingesetzten Kapitals. Anders als bei den vollen Kapitalschutzzertifikaten, wie z.B. den Garantiezertifikaten, ist aber auch hier ein Verlust denkbar. Gar keinen Kapitalschutz gibt es bei den Vollrisikozertifikaten. Zu diesen gehören beispielsweise bloße Indexzertifikate, die um keine weitere Eigenschaft ergänzt wurden, und die hochspekulativen Hebelzertifikate. Alle Zertifikate, auch die Teilschutzzertifikate, können im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten wertlos verfallen. Dann droht ein Totalverlust.
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