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Vertretbare Wertpapiere

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Vertretbare Wertpapiere werden auch als fungible Wertpapiere bezeichnet. Wertpapiere, die untereinander austauschbar sind, sind fungibel. Der Gläubiger der vertretbaren Wertpapiere nimmt hierbei keinen Schaden. Von Fungibilität wird dann gesprochen, wenn es sich um Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handelt. Vertretbare Wertpapiere sind sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien.
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