Wertpapierleihe

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Was ist der Unterschied zwischen einer Wertpapierleihe und einem Wertpapierpensionsgeschäft?

Die Wertpapierleihe, auch bekannt als Wertpapierausleihe oder Securities Lending, bezieht sich auf den vorübergehenden Transfer von Wertpapieren von einem Wertpapierinhaber (dem Verleiher) an eine andere Partei (den Entleiher). Dabei werden die Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum und gegen eine vereinbarte Gebühr ausgeliehen.

Wozu braucht man die Wertpapierleihe?

Der Zweck der Wertpapierleihe besteht darin, dem Entleiher ermöglichen, die ausgeliehenen Wertpapiere zu nutzen, beispielsweise für spekulative Geschäfte oder zur Absicherung von Positionen. Im Gegenzug erhält der Verleiher eine Gebühr, die oft auf einer prozentualen Basis berechnet wird. Zusätzlich wird oft eine Sicherheit hinterlegt, um das Ausfallrisiko zu verringern.

Während der Laufzeit der Wertpapierleihe bleibt der wirtschaftliche Eigentümer der Wertpapiere der Verleiher, behält aber normalerweise nicht das Stimmrecht. Am Ende der vereinbarten Laufzeit werden die Wertpapiere an den Verleiher zurückgegeben, und der Entleiher erhält gegebenenfalls eine Entschädigung für Dividenden oder andere Erträge, die während der Leihezeit auf die Wertpapiere entfallen sind.

Die Wertpapierleihe ist ein wichtiger Bestandteil des Finanzmarktes und wird von institutionellen Anlegern, wie beispielsweise Investmentfonds oder Hedgefonds, häufig genutzt, um zusätzliche Renditen zu erzielen oder bestimmte Handelsstrategien umzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wertpapierleihe und einem Wertpapierpensionsgeschäft?

Bei einer Wertpapierleihe werden Wertpapiere vorübergehend von einem Verleiher an einen Entleiher übertragen. Der Entleiher nutzt die Wertpapiere für spekulative Geschäfte oder zur Absicherung von Positionen, während der Verleiher eine Gebühr erhält. Am Ende der Leihezeit werden die Wertpapiere an den Verleiher zurückgegeben.

Im Gegensatz dazu bezieht sich ein Wertpapierpensionsgeschäft auf den Verkauf von Wertpapieren mit der Vereinbarung, sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Der Verkäufer der Wertpapiere (der Pensionsgeber) verpflichtet sich, die Wertpapiere zu einem festgelegten Preis (einschließlich Zinsen) zurückzukaufen. Der Käufer der Wertpapiere (der Pensionsnehmer) erhält das Eigentum an den Wertpapieren während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts.

Der Hauptunterschied besteht also darin, dass bei einer Wertpapierleihe die Wertpapiere vorübergehend übertragen werden, während bei einem Wertpapierpensionsgeschäft ein Verkauf mit Rückkaufvereinbarung stattfindet. Bei der Wertpapierleihe erhält der Verleiher eine Gebühr, während beim Wertpapierpensionsgeschäft der Pensionsnehmer eine Gebühr in Form von Zinsen erhält.

Beide Geschäfte dienen jedoch ähnlichen Zwecken, wie der Bereitstellung von Liquidität, der Optimierung von Anlageportfolios und der Unterstützung von Handelsaktivitäten auf den Finanzmärkten.

Die Wertpapierleihe entspricht einem Darlehen in Wertpapieren. Ein ebenfalls gebräuchlicher Begriff, der Wertpapierleihe bezeichnet, ist Securities Lending. Der Wertpapiereigner und somit der Darlehensgeber, leiht einem Darlehensnehmer für einen auf maximal 6 Monate begrenzten Zeitraum Wertpapiere. Dafür zahlt der Entleiher (Darlehensnehmer) dem Verleiher (Darlehensgeber) eine Gebühr, das Entgelt. Mit dem Fristablauf ist der Entleiher zur Rückübereignung von Wertpapieren gleicher Art und Güte verpflichtet. Gemäß § 607 BGB wird dieses Geschäft auch als Sachdarlehen definiert. Der Verleiher bleibt Eigentümer der Wertpapiere, da während der Überlassung einer Leihe Entgelt zu zahlen ist. Eventuell anfallende Zinsen oder Dividenden stehen in dieser Zeit dem Entleiher zu. Banken oder Broker fungieren als Mittler von Wertpapierleihegeschäften. Die Händler nutzen die Wertpapierleihe vornehmlich zum Leerverkauf von Aktien und spekulieren auf den billigeren Wiedererwerb am Markt, bevor sie an den Entleiher zurückgegeben werden müssen. Auch Arbitragestrategien zwischen Kassa- und Terminmärkten beziehen eine Wertpapierleihe mit ein.