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Edeka vs. Kellogg's

Streit über höhere Preise eskaliert 15.11.2023, 15:58 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Edeka vs. Kellogg's: Streit über höhere Preise eskaliert
© Kristy Khalid auf Pixabay
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Der Streit zwischen der Supermarktkette Edeka und dem US-Hersteller Kellogg über höhere Lieferpreise für bekannte Frühstückscerealien wie Cornflakes, "Froot Loops" oder "Smacks" spitzt sich zu. Laut Edeka hat Kellogg versucht, die Preise um bis zu 45 Prozent zu steigen, was zu erheblichen Einbußen für die Supermarktkette geführt hat. Um diese Verluste auszugleichen, hat Edeka Schadenersatzansprüche gegen Kellogg geltend gemacht.

Die Frühstückscerealien von Kellogg's sind in der Lebensmittelbranche äußerst begehrt. Wenn sie in einem Supermarkt nicht verfügbar sind, suchen die Kunden häufig Alternativen und tätigen ihren gesamten Einkauf woanders. Edeka möchte diese Kundenverluste nun durch die Schadenersatzansprüche ausgleichen.

Zunächst werden Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 10 Millionen Euro gestellt. Sollte Kellogg weiterhin nicht liefern, könnte dieser Betrag bis Mitte 2024 auf bis zu 34 Millionen Euro ansteigen. Edeka argumentiert, dass Kellogg aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung eine Belieferungspflicht hat.

Trotz der teilweisen Akzeptanz der Preiserhöhung durch Edeka hat Kellogg die Belieferung nicht wieder aufgenommen, was Edeka als unfair ansieht. "Wir wehren uns weiter gegen das Geschäftsgebaren einiger internationaler Markenartikelhersteller und kämpfen für faire Preise im Supermarktregal", teilte Edeka-Chef Markus Mosa mit.

Neben den Cerealien spielt auch die Chipsmarke Pringles von Kellogg eine Rolle in dem Streit, jedoch eine deutlich geringere. Pringles sind nicht so starkes Einkaufsmagnet wie die Kellogg’s-Cerealien.

Edeka hat separat zudem Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Während das Unternehmen auf eine Antwort wartet, sind die weiteren Schritte noch unklar. "Die Beschwerde liegt uns vor. Wir haben noch nicht entschieden, ob wir den Vorwürfen nachgehen werden", äußerte sich ein Sprecher der Bonner Behörde. Damit bleibt die Möglichkeit offen, dass die kartellrechtlichen Aufsichtsbehörden Kellogg zu einer Stellungnahme auffordern.

Bn-Redaktion/sb
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