Anzeige
+++Gigantische Erzvorkommen im Pazifik: Ein kleiner Player wagt den Vorstoß+++
PortfolioPlus
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige

Alaska beantragt Abweisung der Trump-Klage bei Senatswahl 01.11.2026, 11:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bei seinem Eingriff in die US-Parlamentswahlen in Alaska ist Präsident Donald Trump aus den eigenen Reihen kritisiert worden. Die republikanische Regierung in dem Bundesstaat forderte einen Bundesrichter auf, eine entsprechende Klage des US-Justizministeriums abzuweisen, wie aus einem Dokument hervorgeht. Die Einwände der US-Regierung "liefern diesem Gericht keinen Grund, diese unbegründete Klage noch länger aufrechtzuerhalten", heißt es weiter. Bereits an diesem Dienstag wird in den USA gewählt.

Im Kern geht es der Trump-Regierung darum, die Bestätigung einer möglichen Wahlniederlage des republikanischen Senators Dan S. Sullivan zu verhindern. Dieser muss sich kommenden Dienstag gegen die demokratische Kontrahentin Mary Peltola und den politischen Neuling Dan J. Sullivan durchsetzen. Trump und seine Partei befürchten, dass unaufmerksame Wähler aufgrund der Namensgleichheit zwischen Amtsinhaber und Herausforderer ihr Kreuz falsch setzen könnten.

Trump hatte das Justizministerium daraufhin angewiesen, eine Klage gegen den nördlichsten US-Bundesstaat einzureichen. Damit will er eine Bestätigung der Wahlergebnisse verhindern, falls dem republikanischen Amtsinhaber wegen einer Namensverwechslung am Ende Stimmen fehlen sollten. Am Freitag versuchte das Ressort dann vor Gericht zu erwirken, dass bestimmte Stimmzettel nach der Senatswahl gesondert aufbewahrt werden. Ziel sei es, so - falls nötig - untersuchen zu können, ob Wählerinnern und Wähler bei der Stimmabgabe aufgrund der Namensgleichheit verwirrt gewesen seien.

Alaska hält nichts von den Argumenten der Trump-Regierung

Der Bundesstaat argumentierte nun, dass dies ohnehin nicht nachzuverfolgen sei. So seien die Stimmzettel ohne Namen versehen und würden vermischt werden, um das Wahlgeheimnis zu wahren. "Das geheime Wahlrecht ist selbst ein entscheidender Bestandteil der Integrität des Wahlprozesses", hieß es weiter. Zudem habe die Regierung ohnehin kein Recht, in die Wahl einzugreifen: So liegt die Souveränität über die Wahlleitung von Gesetzes wegen bei den Bundesstaaten.

Die Beamten in Alaska betonten außerdem, dass einer Verwirrung zwischen beiden namensgleichen Kandidaten bereits vorgegriffen sei. So könnten sich Wähler vorab informieren und der Wahlzettel sei so gestaltet worden, damit beide Sullivans unterschiedlich bezeichnet werden. Während bei Dan S. Sullivan entsprechend die Bezeichnung "Amtsinhaber" und "Registrierter Republikaner" hinzugefügt wurde, wird der politische Neuling ohne Zusatz gelistet.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer