Albaniens Regierungschef

Ökoprotest gegen Trump-Projekt fehlgeleitet 17.06.2026, 06:52 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Albaniens Ministerpräsident Edi Rama hält die Proteste in seinem Land gegen eine geplante Luxus-Ferienanlage in einem geschützten Bereich der Adriaküste für fehlgeleitet. Die Demonstranten gingen von falschen Informationen aus, sagte der Regierungschef der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin.

"Die Fakten sagen, dass es kein Geschäft mit der Insel Sazan gibt, während alle Medien voll sind mit der Unwahrheit, dass es einen Deal gibt und dass die Kushners die Insel bekommen und Albanien die Insel verkauft", sagte Rama. "Es ging nie um einen Verkauf."

Rama: Albanien Plattform für Ärger über Trump

Seine Regierung verhandele noch über ein Gemeinschaftsunternehmen, um auf der Insel das erste Luxusresort in Albanien zu bauen. Rama bestätigte, dass der Schwiegersohn von US-Präsident Donald Trump, Jared Kushner, zur Gruppe möglicher Investoren gehöre. "Albanien ist zu einer Plattform für die Anti-Trump-Wut in aller Welt geworden", sagte er.

In dem Balkanland, das in die EU strebt, gibt es seit Wochen Proteste gegen die Baupläne. Auch in der Hauptstadt Tirana gingen Tausende auf die Straße, es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei. Als privates Projekt soll auch eine kleine Halbinsel bei dem Ort Zvernec bebaut werden, deren Dünen die Lagune von Narta vom Mittelmeer abschirmen. Die Gegend ist als Rückzugsgebiet vieler Vogel- und Tierarten geschützt.

Bauzäune sind wieder weg

Erste Erdarbeiten zur Erkundung wurden aber wieder aufgegeben, Bauzäune abgeräumt. "Es gibt keine Einstellung der Vorarbeiten aufgrund einer Entscheidung. Aber es gibt einen Moment Pause, weil es unmöglich ist, unter diesem Druck und dieser Brutalität weiterzumachen", sagte Rama.

Der Ministerpräsident betonte, dass es weder für Sazan noch für Zvernec bislang Bauanträge gebe. Natürlich werde es Umweltprüfungen geben. Nach Darstellung seiner Regierung darf in beiden Gebieten maßvoll und ökologisch sensibel gebaut werden.

EU-Naturschutzregeln sollen gelten

Umweltschützer kritisieren, dass das Gesetz über Schutzgebiete 2024 geändert wurde. Die Regierung in Tirana nennt dies eine Klarstellung des Schutzstatus. Allerdings sprach die EU in ihren Länderberichten von einer Verschlechterung des Schutzes.

Rama sagt dagegen: "Es gibt keine Chance, dass ein Kandidatenland, das mit der Europäischen Union über eine baldige Mitgliedschaft verhandelt, ein Projekt in beliebiger Größe durchzieht ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung in voller Übereinstimmung mit den EU-Kriterien."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer