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Asylanträge

Schutzquote steigt deutlich 13.09.2026, 09:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Zahl der neuen Asylanträge in Deutschland sinkt, gleichzeitig wächst neuerdings wieder der Anteil derjenigen, die erfolgreich um Schutz ersuchen. Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lag laut Auskunft der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 hatte sie noch 37,5 Prozent betragen. Bei der bereinigten Quote werden formelle Entscheidungen, bei denen das Schutzgesuch inhaltlich nicht geprüft wird, herausgerechnet.

Eine wichtige Rolle spielte zuletzt der Familienschutz: Im ersten Halbjahr 2026 wurde in 21.195 Fällen auf dieser Basis ein Schutzstatus vergeben. Das entsprach 45,6 Prozent der positiven Entscheidungen, wobei hier auch Abschiebungsverbote berücksichtigt sind.

Hauptherkunftsland Afghanistan

Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion weiter mitteilt, lag die bereinigte Schutzquote für Menschen aus Afghanistan sogar bei 89,3 Prozent. Afghanistan war zugleich das wichtigste Herkunftsland der im ersten Halbjahr registrierten Asylgesuche.

Entrechtung und Verfolgung von Frauen

Ein Faktor für den Anstieg der Schutzquote ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024. Darin war festgestellt worden, dass Frauen aus dem seit 2021 wieder von den islamistischen Taliban regierten Land grundsätzlich einen Schutzanspruch haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wurde im ersten Halbjahr dieses Jahres bei knapp 95 Prozent der Entscheidungen über Afghaninnen ein Schutzstatus erteilt.

Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, war im ersten Halbjahr dieses Jahres mit 39.646 Erstanträgen deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum (72.818 Erstanträge).

Nur drei Strafanzeigen wegen falscher Angaben

Kaum praktische Relevanz hat bisher die seit Februar 2024 geltende Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren. Laut Bundesregierung gab es seit Inkrafttreten der neuen Regelung insgesamt drei Strafanzeigen des Bamf. Eine davon wurde wegen Geringfügigkeit beziehungsweise fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt. "Viele dieser Maßnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich", sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger.

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