Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Benko vor Gericht

Verfahren wird teilweise neu aufgerollt 22.09.2026, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

In Österreich wird am Dienstag (9.00 Uhr) der erste Prozess gegen den Ex-Milliardär René Benko teilweise neu aufgerollt. Der 49 Jahre alte Gründer des Immobilien- und Handelsimperiums Signa steht wegen des Verdachts der Schädigung seiner Gläubiger vor dem Landesgericht Innsbruck. In einem ersten Prozess in dieser Frage war Benko 2025 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte den damaligen Schuldspruch in einem Teilaspekt der Anklage. Ein anderer Aspekt, für den der Investor freigesprochen worden war, wurde aber an das Landesgericht zurückverwiesen. Damit muss das Gericht nun auch die Höhe einer Gesamtstrafe neu festlegen.

Fall dreht sich um 360.000 Euro Mietkostenvorauszahlung

Konkret geht es am Dienstag um den Verdacht, dass Benko eine Mietkostenvorauszahlung für seinen Wohnsitz in Höhe von 360.000 Euro geleistet hat. Laut Anklage hat er diesen Schritt angesichts seines absehbaren Konkurses als Einzelunternehmer unternommen - und somit seine Gläubiger geschädigt. Für das Delikt drohen ein bis zehn Jahre Haft. Ein Urteil bereits am Dienstag gilt als wahrscheinlich.

Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz. Gegen ihn und andere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Strängen ermittelt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer