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Bericht

Über 1.000 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden offen 06.11.2026, 13:37 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

An deutschen Sozialgerichten sind nach Recherchen der "Zeit" aktuell mindestens 1.159 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden offen. Die meisten Klagen sind demnach im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen anhängig (260), gefolgt von Bayern (178) und Hessen (154). Die Kläger hatten laut dem "Zeit"-Bericht zuvor einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens bei der zuständigen Behörde gestellt, waren aber im sogenannten Widerspruchsverfahren gescheitert. Weitere 579 solcher Widerspruchsverfahren sind demnach noch offen. Die Wochenzeitung hat Daten aus allen 16 Bundesländern abgefragt.

200 Millionen Corona-Schutzimpfungen

Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Schutzimpfungen gegen das Virus verabreicht. Für die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, manche Menschen berichteten aber von gesundheitlichen Schäden nach der Impfung. Einige von ihnen wollen vor Gericht Entschädigung von den Impfstoffherstellern erstreiten.

Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn jemand durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen wie kurzzeitiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im konkreten Fall eine Schädigung durch die Impfung vorliegt und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, entscheidet die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

Anerkennungsquote unter zehn Prozent

Insgesamt haben den "Zeit"-Recherchen zufolge 15.226 Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden, seit 2021 einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Bislang wurden demnach nur 6,2 Prozent der Anträge anerkannt, wobei rund 2.500 noch in Bearbeitung sind. Die Daten stammen dem Bericht zufolge größtenteils aus der vergangenen Woche, nur 3 der 16 Bundesländer lieferten den Stand zum 30. September beziehungsweise 31. Juli.

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen teilte der "Zeit" mit, der Behörde sei bewusst, "dass die langen Bearbeitungszeiten und die damit verbundene Unsicherheit für die gesundheitlich ohnehin stark beeinträchtigten Antragstellenden eine zusätzliche Belastung" darstellten. Die Aufklärung sei "nahezu in jedem Fall" sehr umfangreich und langwierig. Hinzu komme, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage zu den Zusammenhängen zwischen Corona-Impfungen und einzelnen Krankheitsbildern "noch lückenhaft" sei.

War das Risiko größer als der Nutzen?

Hersteller können laut Arzneimittelgesetz grundsätzlich verpflichtet sein, bei Impfschäden den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt aber nur, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen zeigt, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen - wenn also das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen ist -, oder wenn der Schaden darauf beruht, dass die Fachinformationen nicht den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprachen.

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