BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission prüft die geplante Übernahme der spanischen Fluggesellschaft Air Europa durch den Luftverkehrskonzern IAG genauer. Nach ersten Untersuchungen habe die Behörde Bedenken, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Markt für Passagierflüge auf mehreren Inlandsstrecken sowie Kurz- und Langstrecken von und nach Spanien verringern könnte, wie sie am Mittwochabend mitteilte. Am Vortag hatten die Wettbewerbshüter angekündigt, den Einstieg der Lufthansa bei der italienischen Fluggesellschaft Ita intensiver prüfen zu wollen.

IAG, der Mutterkonzern der Fluggesellschaften British Airways, Iberia, Vueling, Aer Lingus sowie Level, und Air Europa betreiben den Angaben zufolge ein umfangreiches Netzwerk an Inlandsstrecken in Spanien, Kurzstrecken innerhalb der EU und mit Norwegen, Island und Liechtenstein - sowie Langstrecken, insbesondere von und nach Lateinamerika. Sie seien auf bestimmten Strecken starke und enge Wettbewerber - unter anderem auf Strecken zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln und den Balearen oder auf Strecken, auf denen Hochgeschwindigkeitszüge keine Alternative böten.

Für ihre eingehende Prüfung haben die Brüsseler Wettbewerbshüter nun 90 Arbeitstage, bis zum 7. Juni, Zeit. Vor knapp einem Jahr waren die Übernahmepläne verkündet worden. Mit dem Besitzer von Air Europa, dem spanischen Konzern Grupo Globalia, habe man eine Vereinbarung zur Übernahme der restlichen 80 Prozent des Kapitals der Airline für 400 Millionen Euro vereinbart, teilte IAG damals mit. 20 Prozent des Air-Europa-Kapitals hält IAG bereits. Die Marke Air Europa sollte demnach unter der Leitung von Iberia weiter bestehen bleiben.

Am Dienstag hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter auch den geplanten Einstieg der Lufthansa bei der italienischen Fluggesellschaft Ita vorerst blockiert. Eine vorläufige Untersuchung habe ergeben, dass der Zusammenschluss auf einigen Kurz- und Langstrecken den Wettbewerb verringern könnte. Auch hier muss die EU-Kommission nun innerhalb von 90 Arbeitstagen einen Beschluss zu dem Verfahren erlassen./red/DP/he