Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastronomie 19.12.2025, 12:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler werden zum 1. Januar steuerlich entlastet. Dafür gab der Bundesrat in Berlin grünes Licht. Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung steigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sinkt. Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dürfen mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Die Kosten dafür tragen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen - ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen.

Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen - egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das sei angesagt, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO2-Preis zu verkraften hätten, argumentierten die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Das Schnitzel wird deswegen wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. Söder rechtfertigte die Steuersenkung mit deutlich gestiegenen Kosten für die Gastronomie. Essen im Restaurant sei auch wichtig für den Zusammenhalt im Land, betonte er.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Parteispenden und Medaillengewinne

Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen werden steuerfrei gestellt. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen. Bisher zählt er zu den Werbungskosten - wer hier nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon./tam/DP/stk

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