Aus Sicht von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) gibt es trotz aller Anstrengungen keinen absoluten Schutz vor...">

SalesCloser Technologies
Facebook, YouTube, Instagram, WhatsApp oder TikTok!
Anzeige

Bundesverkehrsminister sieht trotz Drohnenschutz 'Restrisiko' für Flughäfen 06.08.2026, 17:38 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Aus Sicht von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) gibt es trotz aller Anstrengungen keinen absoluten Schutz vor Anschlägen mit Drohnen an deutschen Flughäfen. Nach einem Telefonat mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete er die Situation im Nachrichtensender Welt TV als "besorgniserregend".

"Die Menschen, die mit Drohnen den Flugverkehr stören wollen, wissen scheinbar genau, wie auch die Vorkehrungen mittlerweile sind, die getroffen werden können", so Bilger. Bei dem Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle habe man es mit einer "besonderen Eskalationsstufe" zu tun, weil dort auch Sprengstoff eingesetzt werden sollte. "Man kann froh sein, dass dort in Leipzig nicht mehr passiert ist."

Die Bundesregierung sei nach den Drohnen-Vorfällen der letzten Jahre nicht untätig geblieben. "Aber klar, man muss auch immer wissen: Da besteht ein Restrisiko, weil Flughafengelände sehr groß und weitläufig sind und natürlich auch die Technologie derer, die den Flugverkehr stören wollen oder Schlimmeres sogar noch im Schilde führen, auch besser wird."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer