Das sagt ein Datenschützer zu Social-Media-Alterskontrollen 16.03.2026, 06:18 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 475,98 EUR -7,51 % Lang & Schwarz

WIESBADEN (dpa-AFX) - Sollte in Deutschland eine Altersgrenze für Social Media kommen, stellt sich die Frage nach einer datenschutzkonformen Kontrolle. Schließlich sind der Geburtstag und das Geburtsjahr sehr persönliche Daten. "Wichtig ist, dass die Systeme effektiv das Alter erfassen können und sie möglichst wenig in die Grundrechte der Überprüften eingreifen", sagt der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden.

Die Daten dürften zudem nicht für andere Zwecke wie etwa Werbung verwendet werden, mahnt er. "Notwendig ist eigentlich nur die Information, ob eine Person über oder unter einer Altersgrenze ist. Nicht einmal das Geburtsdatum ist relevant", ergänzt der Experte.

Daher seien Lösungen zu bevorzugen, die mit einem verifizierten Alter arbeiten. Dies sei etwa mit dem elektronischen Personalausweis oder der künftigen EU-ID-Wallet der Fall, so Roßnagel. Dabei überprüft eine dritte Stelle das Alter und gibt nur die nötigen Informationen an die Plattform. Dies könnte etwa die Auskunft sein: "Über 16 Jahre alt".

In Australien gilt Altersgrenze seit Dezember

Die Debatte über Beschränkungen nimmt in Deutschland zu. Australien führte im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ein. Die Bundes-CDU hatte im Februar beschlossen, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie Tiktok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) macht sich für eine "sinnvolle Altersbegrenzung" stark.

Einer Altersüberprüfung per Ausweis-Upload oder Video-Ident steht Roßnagel kritisch gegenüber. "Diese Verfahren erheben mehr Daten als erforderlich", sagt er. Auch bei einer KI-gestützten Altersschätzung anhand von Fotos oder Verhaltensmustern hat der Experte Bedenken. Denn die KI muss mit entsprechenden Fotos auf die Aufgabe vorbereitet werden. "Problematisch könnten insofern die Herkunft sowie der Verbleib dieser Trainingsdaten im System sein, zumal es sich hierbei auch um Daten von Kindern handeln wird."

Anforderungen sollten sich an Social-Media-Anbieter richten

In der Diskussion um die Einschränkungen bei der Social-Media-Nutzung gibt der Datenschutzexperte grundsätzlich zu bedenken, dass auch Kinder und Jugendliche - vorbehaltlich des elterlichen Erziehungsrechts - laut Grundgesetz das Recht haben, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. "Hier wäre abzuwägen, ob ein Verbot gegenüber einer pädagogischen Begleitung vorzugswürdig ist", sagt Roßnagel. "Anforderungen sollten sich vor allem an die Anbieter von Social Media richten."/löb/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 11,37
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW1265. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:10 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:15 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:03 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:46 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer