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Deutschland gegen übereilte Grundsatzreform des EU-Strommarkts 14.02.2023, 12:18 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERLIN (dpa-AFX) - Deutschland und andere EU-Staaten warnen vor einer übereilten grundlegenden Reform des EU-Strommarktes mit Belastungen für die Energiewende. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass das reibungslose Funktionieren des Strommarktes nicht gefährdet werde, heißt es in einem am Dienstag bekanntgewordenen Positionspapier. Es dürfe keine neue Hürden für den Ausbau erneuerbarer Energien geben. Zuerst hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet. Das Papier stammt von Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Estland, Finnland, Luxemburg und Lettland.

Europa müsse die richtigen, zielgenauen Lehren aus dem Krisenjahr ziehen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. "Wir sollten die Schwächen durch gezielte Maßnahmen adressieren - insbesondere den Schutz der Verbraucher vor exzessiven Krisenpreisen verbessern - aber wir sollten dabei nicht das aufs Spiel setzen, was sich bewährt hat." So solle die Möglichkeit, Steuern und Umlagen für Strom abzusenken, verbessert und die Rolle von variablen Tarifen und intelligenten Messsystemen gestärkt werden. "Wir teilen den Ansatz der EU-Kommission, dass sich die jetzige EU-Diskussion auf gezielte Maßnahmen fokussieren sollte und nicht auf eine Grundsatzreform." Eine solche brauche mehr Zeit.

Im vergangenen Jahr war vor allem das sogenannte Merit-Order-Prinzip in die Kritik geraten. Dieses bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten und somit teuersten Kraftwerk, um die Nachfrage zu decken. Durch die stark gestiegenen Gaspreise waren das Gaskraftwerke, dadurch waren auch die Strompreise deutlich gestiegen.

In der Debatte in der EU sind nun sogenannte Contracts for Difference. Bei diesen Differenzverträgen gleicht der Staat die Differenz zwischen einem am Markt erzielbaren Preis und einem vertraglich vereinbarten Preis aus, um langfristig Preisstabilität zu schaffen. Wird über dem in dem Vertrag festgelegten Preis verdient, geht der Überschuss an den Staat.

In dem Papier Deutschlands und der anderen Länder heißt es, Differenzverträge sollten freiwillig sein, nicht rückwirkend auferlegt werden und sich auf neue Investitionen in erneuerbare Energien konzentrieren. Betont wird die Rolle wettbewerblicher Auktionen oder Ausschreibungen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie hatte vor der Einführung von Differenzverträgen gewarnt und von einem planwirtschaftlichen Modell gesprochen. Es bestehe die Gefahr, dass die Umsetzung der Energiewende insgesamt teurer werden. Preissignale regten dringend erforderliche Investitionen aus dem Markt heraus an. Das könnten Differenzverträge nicht./hoe/DP/jha

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