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Abkehr vom Verbrenner-Aus ist wirtschaftsfeindlich 12.12.2025, 10:36 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERLIN (dpa-AFX) - Mit Entsetzen reagieren die Grünen auf Überlegungen, das bereits beschlossene EU-weite Verbot des Verkaufs von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor aufzuweichen. "Auf Drängen der Bundesregierung will die EU nun das Verbrenner-Aus 2035 kippen - CDU und SPD sind damit verantwortlich für eine der klimaschädlichsten und gleichzeitig wirtschaftsfeindlichsten Entscheidungen seit Jahren", sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, der Deutschen Presse-Agentur. Diese Entscheidung sei ein schwerer Fehler.

Schlecht für Klima und Autoindustrie

"Den Preis für eine eskalierende Klimakrise werden wir alle tragen müssen", mahnte die Co-Vorsitzende. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Fehleinschätzung träfen die Beschäftigten in der Automobilindustrie, deren Jobs dadurch unsicherer würden. "Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch und obwohl Europa derzeit hinterherhinkt, haben wir die Chance aufzuholen", sagte Dröge. Der wachsende Absatz von E-Autos und der schnelle Ausbau der Ladeinfrastruktur zeigten, dass der Markt in Schwung komme. "Wenn wir das aktuelle Momentum verspielen, überlassen wir China das Feld", kritisierte die Grünen-Politikerin.

Startdatum 2035

Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich 2022 eigentlich darauf geeinigt, dass Neuwagen in der Europäischen Union ab 2035 im Betrieb kein klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO2) mehr ausstoßen dürfen. Hintergrund sind sogenannte Flottengrenzwerte, die eigentlich eine Verringerung des CO2-Ausstoßes von neu zugelassenen Autos bis 2035 um 100 Prozent vorsehen.

Von dieser Vorgabe soll nach Angaben aus Kommissionskreisen nun Abstand genommen werden. Ausgestoßene Klimagase sollen durch andere Maßnahmen vollständig kompensiert werden. Vorgesehen sind Ausnahmen unter anderem für Plug-in-Hybride und E-Autos mit sogenannten Range-Extendern, bei denen kleine Verbrennungsmotoren die Reichweite erhöhen. Ob die Ausnahmen auch für klassische Benzin- und Dieselfahrzeuge gelten, war zunächst unklar./abc/DP/stk

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