Schock aus China
Lithium zieht an, Antimon wird politisch: Diese Aktie könnte 2026 durchstarten
Anzeige

Drogenbeauftragter will Cannabis-Schwarzmarkt austrocknen 21.10.2025, 11:18 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
SynBiotic 1,722 EUR +5,26 % Tradegate

BERLIN (dpa-AFX) - Cannabis soll nach dem Willen des Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) in Deutschland weiter legal bleiben, aber strenger kontrolliert werden. "Wir sehen derzeit deutliche Fehlentwicklungen", sagte Streeck dem "Tagesspiegel".

Freizeitkiffer sollen demnach nicht zurück in die Illegalität gedrängt werden. "Etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis, diese Menschen müssen wir vom Schwarzmarkt wegführen - nicht dorthin zurückdrängen", sagte Streeck.

Schwarzmarkt unter anderem Namen

Für bedenklich hält der Mediziner und Politiker aber den sogenannten Social Supply, also die Weitergabe von selbst angebautem Cannabis unter Freunden oder Bekannten. Das sei nicht erlaubt und falle unter den Schwarzmarkt. "Wenn dieser Bereich wächst, dann wächst eben auch der Schwarzmarkt - nur unter einem anderen Namen."

Die Verschreibungen von Medizinalcannabis sei seit der Teillegalisierung explodiert, bekräftigte Streeck zudem. Die Importmenge sei um rund 430 Prozent gestiegen. "Ich möchte nicht, dass sich Dealer im weißen Kittel über Schlupflöcher der Telemedizin legitimieren", sagte Streeck.

Versandweg soll wegfallen

Die Bundesregierung hatte deshalb schon vor zwei Wochen eine Regelverschärfung auf den Weg gebracht. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden. Vor einer Verschreibung soll persönlicher Kontakt zwischen Patient und Arzt stattfinden, vor einer Abgabe Beratung durch Apothekerinnen oder Apotheker. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte zudem Gespräche im Bundestag über mögliche "Nachsteuerungen" bei der generellen Cannabislegalisierung angekündigt.

Streeck sagte: "Wir müssen Konsumcannabis und Medizinalcannabis klar trennen - und für medizinische Anwendungen die gleichen hohen Standards ansetzen wie bei jedem anderen Medikament. Alles andere wäre wilder Westen." Auch die erlaubte Menge von 25 Gramm sei überzogen. "Niemand braucht 150 Joints in der Tasche. Das erleichtert nur den Kleindealern ihr Geschäft."

Jugendliche vor Abhängigkeit bewahren

Streeck weiter: "Gleichzeitig müssen wir Kinder und Jugendliche besser schützen." Früher seien Minderjährige, die beim Kiffen erwischt worden seien, automatisch in Kontakt mit dem Suchthilfesystem gekommen. "Dieser Zugang ist durch die Teillegalisierung weggefallen. Das ist ein echtes Problem." Jugendliche müssten frühzeitig Hilfe und Beratung bekommen können, bevor sich Abhängigkeit oder psychische Schäden verfestigen./bw/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Söder sieht Deutschland so stark unter Druck wie noch nie Hauptdiskussion
2 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
3 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
4 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
5 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
6 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
7 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer