Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Erdogan-Rivale Imamoglu zu zwei Jahren Haft verurteilt 12.09.2026, 09:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Istanbuls abgesetzter Bürgermeister Ekrem Imamoglu ist in einem umstrittenen Gerichtsverfahren zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der bereits zuvor inhaftierte Gegner von Präsident Recep Tayyip Erdogan wurde der Beleidigung eines Staatsbediensteten schuldig gesprochen, wie türkische Medien am Freitagabend berichteten. Demnach belegte ihn das Gericht auch mit einem politischen Betätigungsverbot: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Imamoglu auch formal sein Amt verlieren und der Stadtrat von Istanbul die Möglichkeit bekommen, einen neuen Bürgermeister für die Millionenmetropole zu bestimmen.

Imamoglu ist der profilierteste Gegner von Langzeit-Präsident Erdogan und galt lange als aussichtsreicher Kandidat für dessen Nachfolge bei einem möglichen Wahlduell. Inwieweit er dem islamisch-konservativen Staatschef noch gefährlich werden kann, ist angesichts der vielen Ermittlungen, Prozesse und Urteile gegen ihn aber fraglich.

Imamoglu bezeichnet Urteil als Skandal

Zur jüngsten Gerichtsverhandlung wurde Imamoglu aus einem Hochsicherheitsgefängnis zugeschaltet. Das Urteil bezeichnete er laut dem Staatssender TRT als Skandal, die Anschuldigungen als haltlos. Ihm wurde vorgeworfen, vor vier Jahren einen Istanbuler Bezirksbürgermeister beleidigt zu haben - allerdings war er zweimal freigesprochen worden, bevor ein Berufungsgericht den Fall wegen angeblicher Formfehler neu aufrollen ließ. Die türkische Opposition spricht von einem politisch motivierten Verfahren mit dem einzigen Ziel, Erdogans Rivalen auszuschalten.

EU und Bundesregierung kritisieren Verhaftungswelle

Die Istanbuler Stadtverwaltung wird seit den Kommunalwahlen 2019 von der Oppositionspartei CHP regiert, 2024 konnte Imamoglu sein Amt als Bürgermeister verteidigen. Im März 2025 gab es dann eine landesweite Verhaftungswelle, bei der er und zahlreiche Rathausmitarbeiter festgenommen wurden - ebenso wie CHP-Bürgermeister in anderen Städten der Türkei. Es folgte eine Kaskade von Ermittlungen und Prozessen, Imamoglu wurden unter anderem Korruption, Geldwäsche und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Die deutsche Regierung, das EU-Parlament und die Europäische Kommission werteten die Absetzung Imamoglus als schweren Rückschlag für die Demokratie in der Türkei. Erdogans Regierung weist jegliche Einflussnahme auf die Justiz zurück.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer