EU droht Meta wegen WhatsApp-KI mit Zwangsmaßnahmen 15.04.2026, 15:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 584,05 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

Die Europäische Kommission setzt den WhatsApp-Konzern Meta US30303M1027 weiter unter Druck. Hintergrund ist, dass Meta nach Angaben der Brüsseler Behörde nur dem eigenen KI-Assistenten Zugang zum Messenger-Dienst WhatsApp gibt und damit nach vorläufigen Ergebnissen gegen Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Wettbewerbshüter drohen dem Konzern deshalb nun erneut mit einstweiligen Maßnahmen, um "schweren und irreparablen Schaden für den Markt" zu verhindern. Meta könnte zuvor noch versuchen, dies abzuwenden. Zudem ist die laufende Untersuchung in dem Fall noch nicht endgültig abgeschlossen. Bis wann die Ermittlungen beendet sind, bleibt unklar - eine gesetzliche Frist gibt es nicht.

Nur "Meta AI" als Helfer

Die EU-Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Der US-Konzern hatte demnach im Oktober 2025 angekündigt, Konkurrenz-Anbieter von KI faktisch von seinem Messenger-Dienst auszuschließen - und macht dies aus EU-Sicht trotz der laufenden Untersuchung seit Mitte Januar 2026.

Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI ("Meta AI") zur Verfügung stehe. Der KI-Chatbot kann Texte zusammenfassen, übersetzen, erstellen sowie Fragen beantworten und nutzt dabei auch aktuelle Informationen aus dem Internet. Er funktioniert ähnlich wie etwa ChatGPT, Gemini und andere KI-Modelle. Wer die KI nutzen möchte, kann dafür in der App einen Chat mit ihr starten.

EU: Angekündigte Änderungen reichen nicht

Anfang Februar hatte die Behörde Meta bereits damit gedroht, den Zugang für Konkurrenten auf dem KI-Markt mit Zwangsmaßnahmen wiederherzustellen. Meta kündigte daraufhin Anfang März Änderungen an. Doch diese kämen faktisch dem bisherigen Zugangsverbot gleich, schreibt die EU-Kommission nun. Die nun angekündigten einstweiligen Maßnahmen würden so lange in Kraft bleiben, bis die Kommission ihre Untersuchung abgeschlossen und eine endgültige Entscheidung über das Verhalten von Meta getroffen hat, teilte sie mit.

Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Wie genau sie vorgehen würde, um den Konkurrenten von Meta Zugang zu WhatsApp zu gewähren, blieb zunächst unklar.

Meta: Viele KI-Optionen

Ein Sprecher von Meta hatte im Februar mitgeteilt, es gebe keinen Grund für die EU, einzugreifen. "Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können", argumentierte der Sprecher. Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei.

Gegen den Facebook-Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,00
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Ask: 1,14
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA2EVP UQ0LBJ. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer