EU-Gerichtshof macht Weg frei für Glücksspiel-Erstattungen 16.04.2026, 14:43 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Spielerinnen und Spieler auf die Erstattung von verlorenen Einsätzen bei unerlaubten Online-Glücksspielen hoffen. EU-Recht spricht weder gegen nationale Glücksspiel-Verbote noch Rückerstattungs-Klagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Bei Gerichten gibt es Tausende laufende Verfahren zu Rückforderungen.

Anlass des Urteils war der Fall eines Spielers aus Deutschland: Der Mann hatte zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei zwei maltesischen Online-Glücksspielanbietern mehrere Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Wetten auf Lotterieziehungen verloren. Damals waren in Deutschland Glücksspiele im Netz generell verboten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zockten deswegen auf Webseiten von Anbietern mit Lizenzen im Ausland, oft in Malta. Der Spieler in diesem Fall forderte die Verluste wegen der fehlenden Erlaubnis in Deutschland zurück. Er trat seine Rechte an eine Gesellschaft ab, die die Unternehmen vor einem maltesischen Gericht verklagte.

Beklagte Unternehmen beriefen sich auf EU-Dienstleistungsfreiheit

Die beklagten Unternehmen wandten ein, dass die deutsche Verbotsregelung gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Recht verstoße und eine Lizenz aus Malta auch in Deutschland anzuerkennen sei. Außerdem seien Klagen rechtsmissbräuchlich, weil Spieler wissentlich Anbieter mit maltesischer Lizenz genutzt hätten. Mit entsprechenden Fragen wandte sich das maltesische Gericht nach Luxemburg.

Der EuGH erteilte der Argumentation eine Absage: Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zur Bekämpfung von Schwarzmärkten dürften Mitgliedsstaaten die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit beschränken. Daran ändere auch nichts, dass das generelle Verbot in Deutschland 2021 ersetzt wurde und Online-Glücksspiele seitdem mit behördlicher Genehmigung erlaubt seien. Die Spielerklagen seien darüber hinaus nach EU-Recht nicht rechtsmissbräuchlich, dafür reiche die Teilnahme an den Spielen nicht aus, hieß es in der Mitteilung des Gerichtshofs.

Glücksspiel-Rechtsexperte: "Kritische Situation" für Online-Anbieter

Dem Rechtsanwalt und Experten für Glücksspielrecht Thomas Dünchheim zufolge kommen nun Millionenrisiken für virtuelle Spieleveranstalter auf. "Das wird jetzt eine kritische Situation für Veranstalter", sagt Dünchheim. Die Rückforderungssummen seien zuweilen nicht unerheblich, vor allem weil es eine große Zahl an Klagen gebe. Die könnte sogar noch größer werden: Laut Rechtsanwalt István Cocron, der zahlreiche Verfahren auf Spielerseite betreut hat, klagte bisher nur ein Bruchteil der betroffenen Spielerinnen und Spieler.

Das maltesische Gericht muss die EuGH-Vorgaben nun bei seinem Urteil im konkreten Fall berücksichtigen. Die Feststellungen haben aber auch Signalwirkung für die zahlreichen Verfahren in Deutschland. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte ein ähnlich gelagertes Verfahren bis zur Klärung des Falls vor dem EuGH aus. Bisher stellten sich deutsche Gerichte oft auf die Seite der Spielerinnen und Spieler. Alle Rechtsfragen sind auch nach diesem Urteil aber noch nicht geklärt: Vor dem EuGH und BGH liegen noch weitere Fälle, in denen es um die Erstattung von Spieleinsätzen geht, etwa in Bezug auf den Sportwetten-Anbieter Tipico.

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