EU-Kommission will Beihilferegeln für kleine Airports ändern 11.05.2026, 12:40 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Ryanair Holdings 23,91 EUR -1,99 % Baader Bank

Die EU-Kommission will staatliche Beihilfen für kleine Flughäfen erleichtern. Flughäfen mit bis zu 500.000 Passagieren pro Jahr seien in der Regel ohne öffentliche Unterstützung nicht rentabel, schreibt die Brüsseler Behörde. Dem Vorschlag zufolge könnten die EU-Staaten diesen Flughäfen künftig Beihilfen für den Betrieb auszahlen, ohne dies vorher anzumelden.

Normalerweise prüft die EU-Kommission solche Beihilfen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Flughäfen dieser Größenordnung hätten nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb, sodass die Erleichterungen vorgeschlagen werden, heißt es in einer Mitteilung.

Weiter Corona-Folgen

An Flughäfen mit zwischen 500.000 und einer Million Passagieren pro Jahr gebe es weiter deutlich weniger Verkehr als vor der Corona-Pandemie. Für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren sollen auch sie deshalb nach dem Willen der EU-Kommission von den Staaten Beitragsbeihilfen bekommen können. Bei größeren Flughäfen werde erwartet, dass sie ihre Betriebskosten selbst decken können, heißt es.

Neue Strecken ohne Anlaufhilfe

Darüber hinaus sollen künftig nur noch Flughäfen mit bis zu drei Millionen Passagieren pro Jahr statt wie bislang bis zu fünf Millionen Passagieren pro Jahr Investitionsbeihilfen bekommen können. Werden neue Kapazitäten geschaffen, soll es aber ökologische Auflagen geben.

Für die Einrichtung neuer Strecken soll es zudem künftig gar keine Anlaufbeihilfen mehr geben. Sie seien nur sehr selten in Anspruch genommen worden, und dennoch seien neue Strecken geschaffen worden. "In einem vollständig liberalisierten EU-Luftverkehrsmarkt wird von den Luftfahrtunternehmen erwartet, dass sie das Risiko der Eröffnung neuer Strecken selbst tragen", teilte die Kommission mit.

Die EU-Kommission holt nun bis 11. Juni Meinungen zu ihren Vorschlägen ein. Die neuen Beihilferichtlinien sollen Anfang 2027 beschlossen werden.

"Unsere vorgeschlagenen neuen Beihilfevorschriften für den Luftverkehrssektor schaffen den richtigen Ausgleich zwischen der Aufrechterhaltung von Flughäfen für die regionale Anbindung und der Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlicheren Zukunft des Sektors", teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit. Der europäische Transportsektor soll bis 2050 seine Treibhausgasemissionen um 90 Prozent senken.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer