Anzeige
+++Nevadas Goldtreffer in 3D: Für Anleger wichtig: Dieser Nevada-Goldtreffer lässt die Konkurrenz hinter sich+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

EU-Kommission will Italien mehr Schulden erlauben 08.10.2026, 14:45 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Wegen hoher Verteidigungsausgaben und der Energiekrise soll auch Italien mehr Schulden machen dürfen als eigentlich zulässig. Die EU-Kommission will Rom erlauben, eine entsprechende Ausnahmeregel in den EU-Schuldenregeln zu nutzen, wie ein Sprecher sagte. Nun hat der Rat der Mitgliedsstaaten einen Monat Zeit, um endgültig grünes Licht zu geben.

Deutschland nutzt Ausnahmeregel für Verteidigung

Im Frühjahr hatte die Kommission vorgeschlagen, eine bereits bestehende Ausnahmeregel für Verteidigung in dem strengen EU-Regelwerk für Schulden um Investitionen in die Energiewende zu erweitern. Dazu sollen Maßnahmen zählen, die seit Februar 2026 umgesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern.

18 Staaten machen von dieser Sonderregel für mehr erlaubte Schulden bereits Gebrauch. Deutschland war nach Angaben der Kommission im April 2025 das erste EU-Land, das die Ausnahmeregel für mehr Verteidigungsinvestitionen nutzen wollte.

Eigentlich strenge Schuldenvorgaben

Eigentlich gelten in der EU strenge Obergrenzen für den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten, um für solide Finanzen zu sorgen. So schreibt das Regelwerk vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das jährliche Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden.

Mit den Ausnahmeregeln können Mitgliedsstaaten über vier Jahre zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Verteidigung ausgeben - ohne Sorge vor einem Strafverfahren. Wegen der Energiekrise können innerhalb dieses Rahmens nun im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa für die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden. Für die drei Jahre insgesamt muss eine Obergrenze von 0,6 Prozent eingehalten werden.

Italien fordert mehr

Um mehr öffentliches Geld in die Bewältigung der Energiekrise stecken zu können, hatte vor einigen Monaten vor allem Italien eine Ausnahme von den strengen EU-Schuldenvorgaben verlangt. Vergangene Woche forderte Regierungschefin Giorgia Meloni über die mögliche Ausnahmeregel hinausgehende Flexibilität wegen der weltweit hohen Energiepreise.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer