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EU kündigt Widerstand gegen Trumps Gerichtsvorstoß an 24.09.2026, 21:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die EU hat Widerstand gegen den Vorstoß von US-Präsident Donald Trump zur Auflösung des Internationalen Strafgerichtshofs angekündigt. Die Europäische Union werde die Institution verteidigen, sagte Ratspräsident António Costa in einer Rede vor der UN-Vollversammlung in New York. Drohungen und Angriffe gegen den Internationalen Strafgerichtshof, seine Verantwortlichen und seine Beschäftigten seien inakzeptabel.

US-Präsident Trump hatte zuvor in seiner Rede in der UN-Vollversammlung die Staatengemeinschaft zum geschlossenen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof aufgerufen. "Ich fordere alle Staaten, die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs sind, auf, sofort aus dieser skrupellosen Institution auszutreten", sagte er am Dienstag.

Trump spitzte den Konflikt um den Gerichtshof damit noch einmal zu. Dieser hatte zuletzt 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Neben den USA erkennen ihn aber auch Israel, Russland und etwa die Türkei nicht an.

Costa: Verteidigung von Völkerrecht ist Pflicht

Die USA werfen dem IStGH unter anderem vor, politisch motiviert zu handeln, und gehen sogar mit Sanktionen gegen ihn und seine Vertreter vor. Die Institution sorgte zuletzt vor allem wegen eines Haftbefehls gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu für Aufsehen.

Der Internationale Strafgerichtshof - auf Englisch International Criminal Court (ICC) - ist nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Gerichtshof (IGH), der auch seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden hat. Dieser beschäftigt sich mit Streitfällen zwischen Staaten und ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen.

Costa sagte in New York: "Das Völkerrecht zu verteidigen ist keine Option, sondern unsere Verantwortung." Die Frage der Verantwortlichkeit dürfe nicht von politischer Zweckmäßigkeit abhängen und beim Völkerrecht dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

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