EU-Millionenstrafe gegen Gucci, Chloé und Loewe 14.10.2025, 12:52 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Kering 290,65 EUR +1,55 % L&S Exchange

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat gegen die Luxusmodemarken Gucci, Chloé und Loewe wegen wettbewerbswidriger Preisvorgaben Geldstrafen von insgesamt mehr als 157 Millionen Euro verhängt. Die drei Unternehmen hätten jahrelang unabhängigen Händlern vorgeschrieben, zu welchen Preisen sie deren Produkte verkaufen dürfen, teilte die Brüsseler Behörde mit. "Dieses wettbewerbswidrige Verhalten führt zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher", so die Kommission.

Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera betonte, die Entscheidung sende ein starkes Signal an die Modebranche und darüber hinaus.

Preisbindung bei Luxusgütern

Gucci, Chloé und Loewe bemühten sich den Angaben zufolge darum, dass ihre Einzelhändler die gleichen Preise und Verkaufsbedingungen anwendeten wie die Modeunternehmen in ihren eigenen Geschäften. Es seien unter anderem Vorgaben zu Verkaufspreisen und maximalen Rabatten gemacht worden. Teilweise seien Preisnachlässe komplett untersagt worden.

Verstöße über Jahre

Die wettbewerbswidrigen Praktiken dauerten den Angaben zufolge bei Gucci von April 2015 bis April 2023, bei Loewe von Dezember 2015 bis April 2023 und bei Chloé von Dezember 2019 bis April 2023. Sie endeten erst, als die Kommission im April 2023 unangemeldete Kontrollen in den Firmenzentralen in Italien, Spanien und Frankreich durchführte. Die drei Unternehmen handelten nach Kommissionsangaben unabhängig voneinander. Viele Händler verkauften jedoch Produkte aller drei Marken.

Bußgelder nach Kooperation reduziert

Die Strafen seien niedriger ausgefallen als ursprünglich vorgesehen, weil die Unternehmen mit der Kommission kooperiert hätten. Gucci muss 119,7 Millionen Euro zahlen - 50 Prozent weniger, als das Unternehmen ohne Kooperation hätte zahlen müssen. Loewe erhielt ebenfalls 50 Prozent Nachlass und muss 18 Millionen Euro zahlen. Gegen Chloé wurde eine Strafe von 19,7 Millionen Euro verhängt, was einem Nachlass von 15 Prozent entspricht.

Gucci und Loewe hätten der Kommission frühzeitig Beweismaterial mit erheblichem Mehrwert geliefert, hieß es zur Begründung. Alle drei Unternehmen hätten die Fakten und Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht ausdrücklich anerkannt./mjm/DP/stk

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,14
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MM4WV4 MM440S. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
2 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
3 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
4 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
5 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
6 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
7 Deutschland und Polen wollen Partnerschaft vertiefen Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer