Anzeige
+++Lithium-Geheimtipp: Milliardenkonzern Sibanye startet Europas Lithium-Mine – profitiert jetzt dieser Nachbar?+++

EU-Verbot von Russia Today Inhalten auch für kostenlose Websites 02.07.2026, 13:19 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das EU-weite Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge auch für kostenlos zugängliche Websites. Es sei unerheblich, ob die Verbreitung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolge, hieß es aus Luxemburg.

Hintergrund ist ein Strafverfahren in Deutschland gegen drei Menschen. Ihnen wird vorgeworfen, wiederholt Videos des Senders RT - Russia Today Germany auf der eigenen Internetseite veröffentlicht zu haben. Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erließ die EU 2022 gegenüber "Betreibern" das Verbot, solche Inhalte zu verbreiten.

Deutsches Gericht hatte Zweifel wegen Spendenmodell

Das mit dem Fall befasste Gericht in Deutschland hatte Zweifel, ob die Angeklagten von der Sanktionsregelung erfasst sind, weil die Webseite sich nur durch Spenden finanziert. Es wandte sich mit der Frage an das höchste europäische Gericht. Dieses urteilte nun: Das Verbot besteht unabhängig davon, ob mit der Verbreitung Gewinne erzielt werden. Der Begriff "Betreiber" erfasse alle Personen, die direkt oder indirekt für die Bereitstellung der verbotenen Inhalte verantwortlich seien. Die Einstufung hänge auch nicht vom Umfang oder von der Dauer der Verbreitung ab.

Nur diese Auslegung erlaube es, "die Verbreitung der Propaganda der Russischen Föderation zu verhindern und so die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU zu schützen", teilte der Gerichtshof mit.

Im konkreten Fall muss noch das deutsche Gericht entscheiden und dabei die Auslegung des EuGH beachten.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer