EU will neue Klimapolitik

Verbrenner-Aus auf dem Prüfstand 23.10.2025, 21:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Um die Wettbewerbsfähigkeit von Europas Wirtschaft zu stärken, wollen die Staats- und Regierungschefs der EU mehr Flexibilität beim Erreichen von Klimazielen und bei Klimaschutzgesetzen. So fordern sie in einer in Brüssel beschlossenen Gipfelerklärung eine Überarbeitung des sogenannten Verbrenner-Aus: Die EU-Kommission solle zügig einen Vorschlag dazu vorlegen.

Neben Beinfreiheit beim Klimaschutz soll es auch einen umfassenden Abbau von Bürokratie und Gesetzen geben. "Wir müssen jetzt sehr viel schneller in den nächsten Wochen arbeiten, als wir das in der Vergangenheit getan haben, im Hinblick auf Entscheidungen, die Bürokratie in Europa zurückzubauen", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

Verwaltungs-, Regulierungs- und Berichtspflichten für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung müssten "drastisch reduziert" werden, heißt es in dem aktuellen Beschluss der Staats- und Regierungschefs.

Gipfel betont besondere Rolle der Autoindustrie

In der Abschlusserklärung wird der Automobilindustrie eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Sie müsse in einem globalen Markt und einem herausfordernden geopolitischen Umfeld widerstandsfähig und wettbewerbsfähig bleiben.

Die derzeitigen Regeln sehen vor, dass ab 2035 in der EU nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen - faktisch ein Aus für Verbrenner-Autos. Vor allem die deutsche Autoindustrie drängt darauf, dass dieses Vorhaben zurückgenommen wird.

Klimaschutz soll "pragmatisch und flexibel" sein

Insgesamt wollen die EU-Spitzen beim Klimaschutz "pragmatisch und flexibel" vorgehen, twitterte EU-Ratspräsident António Costa. Es müsse sichergestellt werden, dass Europas Klimaambitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Hand in Hand gehen.

So fordern die Staats- und Regierungschefs etwa im Ringen um ein Klimaziel der EU für 2040 einen "realistischen Beitrag" von der Kohlendioxidentnahme - also dem Einfangen von Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre - zur gesamten Reduktion der Treibhausgase sowie ein "angemessenes Niveau" hochwertiger internationaler Zertifikate. Sie wollen auch die Möglichkeit einer Überprüfung in dem Klimaziel für 2040 verankern.

Laut EU-Klimagesetz muss neben bestehenden Zielen für 2030 und 2050 auch ein Ziel für 2040 festgelegt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, die Emissionen in den nächsten 15 Jahren um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken - drei Prozent davon sollen nach dem Willen der Kommission durch international anerkannte Klimazertifikate kompensiert werden dürfen. Der Vorschlag braucht noch die Zustimmung der Mehrheit der EU-Staaten und des Europaparlaments, in mehreren Staaten regt sich jedoch Widerstand.

Regelabbau habe höchste Dringlichkeit

Das EU-Lieferkettengesetz soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs bis Ende des Jahres abgeschwächt werden, wie aus der Gipfelerklärung hervorgeht. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, weitere Vereinfachungspakete vorzulegen.

Eine Vereinfachung der EU-Gesetze müsse als Frage höchster Dringlichkeit vorangetrieben werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders dringlich seien Vereinfachungspakete auch für die Landwirtschaft, Digitalisierung, Verteidigung und Chemieindustrie./rdz/DP/he

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer