Anzeige
+++Washington beschleunigt New Amalga: Die US-Regierung verändert die Grande-Portage-Story Die US-Regierung verändert die Grande-Portage-Story+++
PortfolioPlus
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige

Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex-Aktiendeals angeklagt 20.08.2026, 10:43 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Commerzbank 38,90 EUR +1,30 % Lang & Schwarz

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Frankfurter Justiz treibt die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse voran. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank DE000CBK1001 wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhoben. Die vier Männer - zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren, ein Deutscher (61) und ein US-Amerikaner (60) - sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro verantwortlich.

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, schoben Beteiligte rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her. Investoren ließen sich von Finanzämtern Steuern auf Dividenden erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren. Schätzungen zufolge entstand dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 reagierte der Gesetzgeber, 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Aktiendeals aus dem Jahr 2008

Im konkreten Fall geht es um Aktiengeschäfte im Jahr 2008. Die vier Banker sollen die Cum-Ex-Geschäfte "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken" entwickelt, genehmigt und umgesetzt haben. Zwei der Beschuldigten waren den Angaben zufolge im Tatzeitraum in Frankfurt tätig, die beiden anderen in London.

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals läuft seit Jahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat in dem Ermittlungskomplex einschließlich der nun auf den Weg gebrachten sieben Anklagen erhoben, zwölf Angeklagte wurden von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt. Die Behörde ermittelt in Bezug auf Cum-Ex nach eigenen Angaben noch in zehn "umfangreichen Verfahrenskomplexen" gegen insgesamt 39 Beschuldigte.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer