Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Ex-Soldat nach Ultimatum an Putin in Haft 28.06.2026, 09:31 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der ehemalige Frontsoldat Alexander Lunin hat ein Gespräch mit Kremlchef Wladimir Putin über die wahre Lage an der Front gefordert - und ein Treffen mit der Polizei bekommen. Lunin sei für elf Tage in Ordnungshaft genommen worden, teilte ein Bekannter des Militärbloggers auf dessen Telegramkanal mit. Zuvor hatten Beamte bereits eine nächtliche Durchsuchung in Lunins Haus in der westrussischen Region Woronesch durchgeführt.

Ausgangspunkt war ein Video Lunins, das unter anderem in Russland Wellen schlug. Der Mann hatte im eigentlich in Russland verbotenen Netzwerk Instagram erklärt, er müsse Putin bei einer Live-Audienz die "ganze Wahrheit über das, was bei uns im Land passiert", sagen. An der Front würden Soldaten von ihren Vorgesetzten ausgebeutet, gequält und verheizt, klagte er.

"Wenn ich nicht in Kürze neben Ihnen live im Fernsehen auftrete, dann richtet die Armee ihre Waffen auf den Kreml", drohte er. Zugleich behauptete er, von ranghohen Militärs und Beamten zu der Forderung veranlasst worden zu sein. Innerhalb kürzester Zeit wurde das Video etwa zehn Millionen Mal aufgerufen und erhielt Hunderttausende Likes.

Auf das Video musste schließlich auch der Kreml reagieren. Von der Forderung nach einer Audienz bei Putin habe man gehört, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow. "Man muss sich das erst einmal anschauen", gab er sich angesichts zunehmender Kritik an der Kriegsführung Russlands - auch bei der eigenen Truppe - zunächst zurückhaltend.

Während Lunin offenbar weiter auf ein Treffen mit Putin hoffte, wurde anschließend die Justiz aktiv. In der Nacht durchsuchte die Polizei nach Angaben von Lunins Ehefrau das Wohnhaus des Ex-Frontsoldaten, den sie dabei aber zunächst nicht antrafen. Er wurde demnach später auf dem Weg nach Moskau verhaftet.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:47 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:22 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:03 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:58 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:56 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer