Genaue Förderbedingungen für Hybrid-Autos noch unklar 23.01.2026, 19:00 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
BMW 83,18 EUR -2,46 % Lang & Schwarz

BERLIN (dpa-AFX) - Wer zur Anschaffung eines sogenannten Plug-in-Hybridautos auf die neue Kaufprämie der Bundesregierung setzt, kann sich nicht unbedingt auf die Förderung verlassen. Unklar ist nach Angaben des Umweltministeriums nämlich noch, welche Bemessungsgrenze für einen wichtigen Richtwert gelten soll. Zuvor hatte die Zeitschrift "auto motor und sport" darüber berichtet.

Förderung soll rückwirkend gelten

Plug-in-Hybride sind Autos, die sowohl mit Strom als auch mit Sprit fahren können. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zu Wochenbeginn Details der neuen Förderung für Elektroautos vorgestellt. Auch für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit "Range Extender" soll es Geld geben. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.

Möglich ist für diese Autos eine Unterstützung zwischen 1.500 und 4.000 Euro vom Staat, je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart. Reine Elektroautos werden stärker unterstützt. Anträge werden wohl erst im Mai möglich werden, wenn die nötige Internet-Plattform steht. Die Förderung soll aber rückwirkend für Autos gelten, die ab Jahresanfang zugelassen wurden.

Manche Details werden noch erarbeitet

Plug-in-Hybride und Autos mit Range Entender sind nur förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Förderrichtlinie werde nun ausgearbeitet und solle bis Ende Februar fertig sein, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den noch festzulegenden Details gehöre auch die Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite.

Testverfahren bildet verschiedene Fahrsituationen ab

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen wird auf dem Prüfstand im sogenannten WLTP-Testverfahren ermittelt (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dabei gibt es verschiedene Kategorien, je nachdem, was erfasst wird. Unklar ist nun, ob der kombinierte Wert als Grundlage dienen soll. Dieser bildet der Zeitschrift zufolge auch längere Benziner-Fahrten zum Beispiel auf der Autobahn ab. Alternative wäre demnach der WLTP-Wert, der Emissionen im Stadtverkehr erfasst, wo Nutzer eher den schadstoffarmen Elektroantrieb nutzen dürften.

Die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer dürfte leichter zu erreichen sein, wenn der Wert für den Stadtverkehr als Grundlage dient - damit wären also potenziell mehr Modelle förderfähig./hrz/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 2,05
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VU4BYD. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:16 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:01 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:53 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:52 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:25 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer