Anzeige
+++Nur noch 3 Tage bis zum Knall: Diese Insider zahlten 10 $ pro Aktie – heute bekommen Sie diese Nasdaq-Aktie deutlich günstiger Diese Insider zahlten 10 $ pro Aktie – heute bekommen Sie diese Nasdaq-Aktie deutlich günstiger+++
Geplanter Gips-Abbau durch Knauf-Konzern

Naturschützer legen EU-Beschwerde ein 22.05.2026, 12:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Bund Naturschutz (BN) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt, um gegen die Pläne für ein Gips-Bergwerk des Baustoffherstellers Knauf in Unterfranken vorzugehen. Der Grund: Bei dem Projekt habe es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben. Dabei sei der Abbau im Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Würzburg geplant. Der BN fürchtet um die Trinkwasserversorgung.

Zum Abbau sollen Bohrungen und Sprengungen erfolgen, erläuterte Steffen Jodl, BN-Referent für Unterfranken, laut Mitteilung. Insbesondere die Sprengungen könnten zu Grundwassereinbrüchen in das Grubengebäude führen. In einem solchen Fall könnte eine ausreichende Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg und weiterer betroffener Gemeinden mit Trinkwasser nicht mehr sichergestellt werden, fürchtet der BN.

Bergamt Nordbayern entscheidet

Dennoch habe keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden, denn das angewandte Baurecht sehe diese nur vor, wenn der Flächenbedarf der Anlagen über Tage größer als zehn Hektar sei. "Unberücksichtigt bleibt die untertägige Größe des Bergwerkes mit einer Fläche von rund 700 Hektar", sagte die Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach laut Mitteilung. "Da damit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt außer Acht gelassen werden", werde gegen die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung verstoßen, erläuterte sie weiter.

Über den Antrag des Unternehmens Knauf zur Errichtung des Gips-Bergwerks muss das Bergamt Nordbayern entscheiden. Das Unternehmen möchte etwa 2027 mit dem Abbau beginnen. Das Bergwerk soll sich über rund 7,1 Quadratkilometer erstrecken. Knauf rechnet mit einem Gipsvorkommen von rund 100 Millionen Tonnen, etwa 48 Millionen Tonnen seien abbaufähig.

Verfahren läuft seit Jahren

Bereits im Dezember 2017 hatte die Firma einen Antrag zur Errichtung des Bergwerks gestellt. Seither gab es umfangreiche Untersuchungen etwa zum Thema Grundwassersicherheit, Naturschutz, Staub und Verkehr. Im November 2024 legte Knauf der Behörde den neu gefassten Antrag zur Zulassung vor.

Das Gelände liegt in einem Gebiet, aus dem unter anderem Würzburg sein Trinkwasser bezieht. Knauf beteuert, der Abbau werde die Versorgung nicht gefährden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer