Gericht lehnt Antrag von Meta zu Transparenzregeln ab 02.07.2025, 15:46 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 515,70 EUR +0,41 % TTMzero RT

SCHLESWIG/HAMBURG (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat den Antrag des Facebook-Mutterkonzerns Meta abgelehnt, eine Entscheidung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein auszusetzen. Die Medienanstalt hatte im Oktober kritisiert, dass Facebook keine Transparenzangaben mehr nach dem Medienstaatsvertrag bereitstelle. Daraufhin forderte sie Meta per Eilvollzug auf, diese wieder einzuführen.

Die Bundesländer haben im Medienstaatsvertrag mit Blick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt Transparenzregeln auf Internetplattformen festgelegt. Anbieter von Plattformen müssen demnach nachvollziehbar machen, nach welchen Kriterien sie Inhalte selektieren und präsentieren und wie die Gewichtung ist.

Meta hat eine Aussetzung der Entscheidung der Medienanstalt gefordert und begründete dies laut dem Verwaltungsgericht mit diversen Einwänden. Der Konzern argumentierte, die entsprechenden Vorschriften des Medienstaatsvertrags verstießen gegen Europarecht.

Transparenzangaben wurden entfernt

Nach Angaben der Medienregulierer, die unter anderem die Einhaltung von Transparenzregeln bei Portalen und Suchmaschinen beaufsichtigen, soll Meta Angaben aus seinen Angeboten entfernt haben. In dem Fall geht es um die Frage, welche gesetzliche Grundlage gilt - eine europäische Verordnung (Digital Service Act DSA) oder das Landesrecht mit dem Medienstaatsvertrag.

Begründung des Gerichts

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, der Konzern erfülle die Transparenzpflichten nicht ausreichend. Ob der Medienstaatsvertrag gegen Europarecht verstoße, lasse sich in einem Eilverfahren nicht klären.

Die Abwägung der Interessen falle zugunsten der Meinungsvielfalt und der demokratischen Meinungsbildung aus, die Dienste wie Facebook wesentlich prägten, erläuterte das Gericht. Die Kammer sehe zudem keinen Hinweis darauf, dass die Transparenzpflichten Meta unverhältnismäßig belasteten.

Der Konzern könne binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen./xil/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,25
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 6,65
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA1SMC UM15F1. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer