Anzeige
+++Almonty stieg von 0,60 $ auf 30 $: – beginnt hier die nächste Wolfram-Story? – beginnt hier die nächste Wolfram-Story?+++

In Italien im Stau? Künftig gibt es Geld zurück 31.05.2026, 17:51 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

In Italien gibt es künftig Geld zurück, wenn man auf einer gebührenpflichtigen Autobahn wegen einer Baustelle zu lange im Stau steht. Die neue Regelung tritt an diesem Montag in Kraft, also noch vor Beginn der Hauptreisezeit. Wenn die normale Fahrzeit deutlich überschritten wird, muss der Betreiber die Maut unter bestimmten Bedingungen teilweise oder sogar komplett zurückzahlen. Auf Italiens Autobahnen sind jedes Jahr auch sehr viele Deutsche unterwegs.

Die Entschädigung kann über eine App beantragt werden, in der alle Betreiber von privaten Autobahnen zusammengeschlossen sind. Autofahrer sollen bereits Geld zurückbekommen, wenn die Fahrt auf einer Strecke von knapp 100 Kilometern zehn Minuten länger dauert als üblich. Bei längeren Strecken muss die Verspätung größer sein. Bei mehr als zwei Stunden gibt es nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde in der Regel die gesamte Maut zurück. Die Regelung gilt auch für Autofahrer aus dem Ausland.

Ausnahmen bei Unfällen und Unwetter

Gezahlt werden muss erst, wenn der Erstattungsbetrag mehr als einen Euro beträgt. Die Autobahngesellschaft Autostrade per l'Italia rechnete beispielsweise vor, dass es 75 Prozent zurückgibt, wenn man auf einer 90 Kilometer langen Strecke 40 Minuten länger braucht als üblich. Bei einer Stunde wird dann alles erstattet. Kein Geld gibt es zurück, wenn es sich um sogenannte Notfall-Baustellen handelt, bei Unfällen oder bei wetterbedingten Störungen. Das neue System soll bis Dezember komplett einsatzbereit sein.

Die Neuregelung wurde von der Rechts-Regierung in Rom vorangetrieben. Verkehrsminister Matteo Salvini bezeichnet den Beschluss als "Wendepunkt" für die Umsetzung von Rechten von Autofahrern. Hingegen zweifelt Italiens Verbraucherschutzverband, dass alles funktioniert. "Es ist offensichtlich, dass es jahrelang keine echten Strafen für die geben wird, die den Nutzern einen schlechten Service bieten", heißt es von dort. Zudem warnen Verbraucherschützer davor, dass die Betreiber ihre Kosten für die Rückerstattungen durch eine Erhöhung der Gebühren ausgleichen.

Andere Länder setzen auf Vignetten

Insgesamt gibt es in Italien etwa 7.000 Kilometer Autobahnen. Im Unterschied zu Deutschland, wo die Benutzung gratis ist, muss für den allergrößten Teil Maut gezahlt werden. Europaweit sind die Gebühren in Italien und Frankreich am höchsten: Pro gefahrenen Kilometer werden nach Angaben von Verbraucherschutzverbänden im Durchschnitt zwischen sieben und neun Cent fällig. Andere Länder wie Österreich oder die Schweiz setzen auf Vignetten, also Zeitkarten für einen bestimmten Zeitraum bis hin zu einem gesamten Jahr.

Italien nimmt für sich auch in Anspruch, die älteste Autobahn der Welt zu haben: Die 50 Kilometer lange Strecke zwischen der Großstadt Mailand und dem 50 Kilometer weiter nördlich gelegenen Varese wurde 1924 in Betrieb genommen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer