Anzeige
+++Almonty stieg von 0,60 $ auf 30 $: – beginnt hier die nächste Wolfram-Story? – beginnt hier die nächste Wolfram-Story?+++

Arbeitgeber lehnen verpflichtenden Dienst von Reservisten ab 31.05.2026, 18:48 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Arbeitgeber lehnen die vom Bundesverteidigungsminister geplante verpflichtende Teilnahme von Arbeitnehmern an Reserveübungen der Bundeswehr ab. "Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Daran sollte festgehalten werden", mahnte Dulger.

Bisher setzt die Teilnahme an Reserveübungen nicht nur das Einverständnis der ehemaligen Soldaten voraus, für eine Freistellung im Beruf muss auch der Arbeitgeber zustimmen. Das Verteidigungsministerium bereitet hingegen einen Gesetzentwurf vor, nach dem Reservisten künftig schon in Friedenszeiten Dienst zu leisten haben.

"Freiwillig ist der Wehrdienst", hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius im kanadischen Montreal betont. Wer den Wehrdienst antrete, wisse, "dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus folgt, auch Reserveübungen durchzuführen". Der SPD-Politiker Pistorius verwies auf die Aufgabe, den geplanten 260.000 Männern und Frauen in der aktiven Truppe 200.000 Reservisten an die Seite zu stellen. Diese würden wesentlich über den neuen Wehrdienst gewonnen. Reservedienstleistende sollten von sinnvollen Übungen profitieren. "Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben", sagte Pistorius.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnt dazu, die Anforderungen von Bundeswehr und Wirtschaft sorgfältig auszutarieren. "Gerade beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten braucht es einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen", sagte Dulger. Insbesondere benötigten die Unternehmen "Planbarkeit und rechtssichere Transparenz". Sie müssten wissen, welche ihrer Beschäftigten zu Reservediensten einberufen werden könnten.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer