Anzeige
++++++ Im Goldrausch: Das echte Geld wird mit Spitzhacken und Schaufeln verdient ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Jeder Zweite erwartet mehr politischen Druck auf Karlsruhe 24.09.2026, 06:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Hälfte der Wahlberechtigten in Deutschland geht davon aus, dass die Politik in den nächsten Jahren stärker versuchen wird, Einfluss auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu nehmen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur glauben 50 Prozent der Befragten, dass solche Versuche zunehmen werden. Nur 3 Prozent sagten, dass sie abnehmen werden; gut ein Viertel (27 Prozent) glaubt, dass sich diesbezüglich nichts verändert. Der Rest äußerte sich nicht.

Im Vergleich zu anderen Verfassungsorganen und Institutionen genießt das Bundesverfassungsgericht nach wie vor ein relativ großes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Während nur 29 Prozent der Befragten angaben, der Bundesregierung eher oder voll und ganz zu vertrauen, lag dieser Wert beim höchsten deutschen Gericht bei 66 Prozent. Beim Bundestag waren es 38 Prozent. Unter Wählern der AfD gaben hingegen nur 34 Prozent an, dem Bundesverfassungsgericht zu vertrauen.

Wähler der AfD bezweifeln Unparteilichkeit

Der Umfrage zufolge halten 72 Prozent der Wahlberechtigten das höchste deutsche Gericht für unabhängig - es treffe seine Entscheidung ohne Weisung der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen. Unter AfD-Wählern glaubten das nur 46 Prozent. Zwei Drittel aller Befragten (67 Prozent) gaben an, das Gericht entscheide unparteiisch, also ohne Partei für die Regierung oder eine politische Gruppe zu ergreifen. Von AfD-Wählern glaubten das 36 Prozent.

An der Umfrage nahmen vom 11. bis 14. September 2.161 Wahlberechtigte teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die Wahlberechtigten in Deutschland ab 18 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht nahm im Jahr 1951 seine Arbeit auf.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer