Kassenärzte und Kliniken warnen vor schlechterer Versorgung 20.04.2026, 14:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Kassenärzte und Klinikbranche warnen vor Verschlechterungen bei der Patientenversorgung durch die geplanten Milliarden-Einsparungen der Koalition für das Gesundheitswesen. "Eine Deckelung der Vergütung bedeutet natürlich Rationierung. Alles andere wäre schlicht gelogen", sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, in Berlin. In der Folge würden Wartezeiten nicht kürzer, sondern länger.

Mit Beitragsgeldern der gesetzlichen Kassen werde inzwischen "der Sozialstaat finanziert", kritisierte Gassen mit Blick darauf, dass der Bund nicht die vollen Kosten für Bürgergeldbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung trägt.

Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, monierte, dass Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nur von Donnerstagnachmittag bis Montagfrüh Zeit für Stellungnahmen zu einem Gesetzentwurf gegeben habe. Dies sei "absolut respektlos und unseriös". Die Politik wolle im Prinzip gar keine Verbesserungsvorschläge oder Hinweise auf mögliche Fehler, "sondern sie will so schnell wie möglich jede Form der Kritik unterdrücken, mundtot machen."

Gaß: Schließungen ohne Rücksicht auf Bedarf

Gaß warnte: "Wir werden erleben, dass es Wartelisten gibt." Da viele Träger in den roten Zahlen steckten, könnten sie nicht anders, als Kürzungen eins zu eins an Beschäftigte weiterzugeben. Manche Kliniken müssten defizitäre Bereiche schließen, ohne Rücksicht darauf, inwieweit ein regionaler Versorgungsbedarf bestehe. Es gehe dann darum, Standorte insgesamt vor der Pleite zu retten.

Warken hatte einen Entwurf für ein Sparpaket vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten soll. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.

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